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Matter-Comic neu aufgelegt

Der Verlag «Edition Moderne» bringt die Comic-Biografie des legendären Kriminellen Bernhart Matter aus Muhen neu heraus. Der Band erscheint zum 200. Geburtstag des «helvetischen Robin Hood». Der Landanzeiger traf Autor Markus Kirchhofer zum Interview.

Markus Kirchhofer, zum 200. Todestag von Bernhart Matter erscheint der Comic, den Sie mit Reto Gloor Anfang der 90er-Jahre kreiert haben, in einer Neuausgabe. Was ist neu?
Neu ist, dass die Edition Moderne dieses Jahr eine Gesamtausgabe veröffentlicht. 1992 («matter») und 1993 («matter entZWEIt») erzählten Reto und ich Matters Leben und Sterben in zwei Bänden. Das Zusammenfügen erforderte einige Anpassungen, weil Band zwei eine zeitliche Klammer um Band eins bildet. Neu ist auch das fundierte Nachwort, das die Historiker Marc Griesshammer (Leiter Stadtmuseum Aarau) und Raoul Richner (Stadtarchivar Aarau und Präsident der Historischen Vereinigung Wynental) verfasst haben.

Wir kam es damals überhaupt zu diesem Comic-Klassiker?
Reto Gloor kenne ich seit der Bezirksschule in Schöftland. Für die erste Ausgabe der Schülerzeitung «Der Lautsprecher» gestaltete Reto das Titelbild, eine Karikatur und einen Comic. Ich schrieb über die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. In der Kantonsschule besuchten wir die gleiche Klasse. Reto zeichnete schon immer grossartige Comics. Als ich in Lenzburg lebte, erzählte mir ein Freund von der Hinrichtung Bernhart Matters bei den «Fünflinden». Er empfahl mir die Lektüre von Nold Halders «Leben und Sterben des berüchtigten Gauners Bernhart Matter». Reto war davon ebenso fasziniert wie ich. So reifte die Idee, gemeinsam einen Comic zu dieser Räubergeschichte zu machen.

Wie liest sich eigentlich die Erstausgabe nach dreissig Jahren für Sie selber. Ist alles auch mit ihrem heutigen Wissen noch stimmig?
Es gibt neue Erkenntnisse zurzeit, in der Bernhart Matter (1821–1854) lebte. Erst seit Ursula Maurers «Hungerland» (2019) ist mir beispielsweise bekannt, dass im Ruedertal, in dem Matters Frau Barbara wohnte und in dem ich aufgewachsen bin, im Winter nach Matters Hinrichtung Menschen verhungerten. Es waren die letzten Hungertoten der Schweizer Geschichte. Der Grossvater meines Grossvaters lebte im Schiltwald und war 1854 20 Jahre alt. Ich hatte Glück, dass ich vier Generationen später zur Welt kam … Als Autor ist mir natürlich die Sprache, mit der ich die Geschichte erzähle, am wichtigsten. Für die Neuausgabe kürzte ich meine Dialoge und die Begleittexte von 1992 und 1993 um etwa einen Viertel. Das hat den schönen Nebeneffekt, dass Retos Original-Zeichnungen, die in seinem Nachlass im «Centre BD de la Ville de Lausanne» archiviert sind, gleichzeitig mehr «Luft» und mehr Gewicht erhalten. Auch die schönen Helvetismen und Mundart-Wörter reduzierte ich «süferli».

Sie haben sich intensiv mit Matters Leben befasst, was ist für Sie das Faszinierende an Matter?
Sein widersprüchlicher Charakter. Seine Zerrissenheit zwischen Verbrechertum und der Sehnsucht nach einem bürgerlichen Leben zum Beispiel. Oder sein ständiger Gesinnungswechsel zwischen Fern- und Heimweh, zwischen Ehefrau und Geliebten. Diese Widersprüche bieten viel Stoff für eine spannende Geschichte.

Matter wird gelegentlich als eine Art Robin Hood bezeichnet, der Beute freigebig verteilt oder billig verkauft haben soll. Stimmt dieses Bild mit der Wirklichkeit überein?
Ob Robin Hood als historische Figur existierte, ist ja nicht belegt. Aber er ist so etwas wie der Archetyp des «edlen Räubers», der andernorts Namen wie Schinderhannes, Rinaldo Rinaldini oder Rob Roy trägt. Ich denke nicht, dass Bernhart Matter diesem Bild entspricht. Ich sehe ihn eher als tragikomischen Gehetzten und Getriebenen, der es verpasste, sich nach Amerika abzusetzen wie drei seiner vier Brüder.

Können Sie das Image einschätzen, welches er hier in der Region hatte, war es eher das eines Verbrechers oder eines Volkshelden?
Das ist aus heutiger Sicht schwer einzuschätzen. Das Historiker-Duo Griesshammer/Richner schreibt im Nachwort: «Matters Freunde, bei denen er Unterschlupf fand, lebten abseits der Dörfer, in Seitentälern in unmittelbarer Nähe zu den Schutz bietenden Wäldern: So die Lüschers im Schwabistal bei Muhen, die Richners im Gränicher Refental oder die Kaspars im Oberkulmer Sood.» Bei ihnen war Matter sicherlich beliebt. Beim Pfarrer von Gränichen oder beim Wirt der Teufenthaler «Herberge» sicher nicht, weil er bei ihnen einbrach. Auch die Pressestimmen aus der damaligen Zeit sind widersprüchlich. Erst nach seinem Tod ist das veröffentlichte Image des Hingerichteten mehrheitlich positiv.

Matter hat ja nie einen Menschen getötet, nicht einmal verletzt, wie kam es zum Todesurteil und was hat das ausgelöst?
Matter wurde als «unverbesserlicher Dieb» zum Tode verurteilt. Dass der veraltete Paragraph 154 gegen Matter zur Anwendung kam, kann ich mir nur mit seinen dreisten Ausbrüchen erklären, die die Sicherheitsmassnahmen der Behörden blossstellten. Vor seinem letzten, spektakulärsten Ausbruch aus der Festung Aarburg versuchte der Bundesrat auf Ersuchen der Aargauer Regierung, Matter in eine französische oder britische Strafkolonie zu deportieren. Aber die wollten ihn auch nicht. Eine direkte Folge seiner Hinrichtung war der Bau der Strafanstalt Lenzburg. Sie wurde zehn Jahre nach Matters Tod eröffnet.


Matter-Comic neu aufgelegt | Der Landanzeiger
Das Cover, des neu erschienen Buchs über Bernhart Matter.

«MATTER»

Neu erscheinen die einstigen beiden Comicbände «Matter» und «Matter entzweit» in überarbeiteter Form als ein Band mit einem Nachwort der Historiker Marc Griesshammer, Leiter Stadtmuseum Aarau und Raoul Richner, Stadtarchivar Aarau und Präsident der Historischen Vereinigung Wynental. Gezeichnet wurde «MATTER» vom in Schöftland aufgewachsenen und danach in Basel lebenden Illustrator Reto Gloor, der 2019 leider viel zu früh verstorben ist.
ISBN 978-3-03731-212-4
128 Seiten / 39 Franken


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«Fusion muss finanziell Sinn machen»

Die drei Forstbetriebe Muhen-Hirschthal-Holziken, Leerau-Rued und Oberes Suhrental planen per 1.1.2022 eine Fusion zum Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal. Noch gibt es kritische Stimmen und Schmiedrued ist bereits aus dem Projekt ausgestiegen. Glücklich ist man hingegen im Uerkental, dort wurde bereits per Anfang 2018 fusioniert. Betriebsleiter Markus Steiner blickt zurück.

Markus Steiner, zurzeit planen mehrere Forstbetriebe in der Landanzeiger-Region den Zusammenschluss. Bottenwil, Uerkheim und der Forstbetrieb Baan des Kantons Aargau haben sich bereits per 1. 1. 2018 zum Forstbetrieb Uerkental zusammengeschlossen. Wie lautet Ihr Fazit?
Markus Steiner: Ich bin davon überzeugt, dass der Zusammenschluss der richtige Weg war. Vorgängig hatte ich nur Bottenwil mit 183 ha Wald bewirtschaftet. Diese Grösse wäre für die Zukunft klar zu klein gewesen. Ich bin davon überzeugt, dass wenn man einen Betrieb rentabel bewirtschaften will, benötigt man die Forstunternehmer als Pufferlösung. Wobei ich auch ganz klar die Meinung vertrete, dass die Grösse allein, den Forstbetrieb noch nicht rentabler macht. Es kommt darauf an, was man aus den gegebenen Rahmenbedingungen macht und welche Leistungen man anbietet.

Was waren die grossen Herausforderungen nach der Fusion?
Markus Steiner: Am ersten offiziellen Arbeitstagt fegte Burglind über unsere Wälder hinweg und hat grosse Schäden angerichtet. Danach kamen die beiden Trockenjahre mit der Käferbelastung. Da in ganz Europa sehr viel Schadholz angefallen war, brachen der Preis und der Absatz des anfallenden Holzes zusammen. Somit konnten die wirtschaftlichen Ziele nicht erreicht werden. Die Rahmenbedingungen haben sich innert sehr kurzer Zeit stark verschlechtert. Der neue Forstbetrieb hat noch kein «normales» Jahr erlebt.

Was hat wie geplant geklappt?
Markus Steiner: Der Forstbetrieb ist personell sehr gut aufgestellt und verfügt über schlanke Strukturen. Die Aufgabenteilung zwischen mir und meinem Stellvertreter funktioniert einwandfrei. Wir sind ein eingespieltes Team. Das Standbein der Drittarbeiten konnten wir markant ausbauen.

Was hat sich als schwieriger herausgestellt, als geplant?
Markus Steiner: Den Hiebsatz konnten wir in den vergangenen ersten Jahren deutlich nicht erreichen. Dies ist auf die bereits erwähnten Gründe zurückzuführen. Durch das konnten wir auch die betrieblichen Ziele bis jetzt nicht erreichen.

Würden Sie wieder fusionieren und warum?
Auf jeden Fall. Die bereits erwähnten Probleme wären auch eingetroffen, wenn wir nicht fusioniert hätten. Durch die Fusion konnten aber die Auswirkungen deutlich abgefedert werden. Zudem haben wir einen grösseren Handlungsspielraum, was sich auch motivierend auf unsere Arbeiten auswirkt.

Was würden Sie heute anders machen, als noch vor drei Jahren?
Markus Steiner: Spontan kommt mir da nichts in den Sinn, da sich unsere Herangehensweise bewährt hat.

Welchen Rat können Sie den Forstbetrieben der Region geben, die fusionieren möchten?
Markus Steiner: Es muss ganz klar unter den beteiligten Waldbesitzern das nötige Vertrauen vorhanden sein. Misstrauen ist da ein sehr schlechter Ratgeber. Es ist auch schade, wenn zusammenhängende Waldungen getrennt werden, nur weil das gegenseitige Vertrauen nicht vorhanden ist. Zudem dürfen Forstbetriebe nicht um Personen herum gestaltet werden sondern müssen wirtschaftlich Sinn machen und die Ziele des Waldes berücksichtigen. Die Strukturen müssen schlank gehalten werden; gemeinsame Rechnung und Betriebsplan, sowie optimal aufgestelltes Personal und Maschinenpark. Alle beteiligten müssen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Dabei muss man Mut haben, sich von Festgefahrenem zu trennen. Es geht darum, dass man für den zukünftigen Betrieb das Maximum herausholt. Alle Beteiligten müssen zu 100 Prozent hinter der neuen Lösung stehen können und den neuen Forstbetrieb mittragen.


Forstbetrieb Uerkental

Markus Steiner (45) ist Betriebsleiter des Forstbetriebs Uerkental und Förster HFF. Der Forstbetrieb Uerkental ist ein Zusammenschluss der Waldungen der Einwohnergemeinden Bottenwil und Uerkheim, sowie dem Staatswald rund um Zofingen. Der Betrieb wurde auf den 1. Januar 2018 gegründet und bewirtschaftet 784 ha öffentlichen Wald (EWG Bottenwil: 183 ha, EWG Uerkheim: 178 ha, Staatswald: 425 ha). Davon sind 66 ha Reservatsflächen. Zusätzlich betreut der Betrieb 110 ha Privatwald in den Gemeinden Bottenwil und Uerkheim. Das Team umfasst total 5 Mitarbeiter, davon 1 Lehrling.


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Regelungen der steuerlichen Abzüge im Homeoffice

Der Regierungsrat hat die Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus für die Jahre 2020 und 2021 hinsichtlich der abzugsfähigen Berufskosten während der Covid-19-Pandemie angepasst.

Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 und 2021 ihre Berufskosten (Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Das heisst, wer im 2020 und 2021 mehrheitlich im Homeoffice gearbeitet hat, kann trotzdem Fahrtkosten abziehen, so als ob die Person täglich ins Büro gefahren wäre. Umgekehrt ist aber ein zusätzlicher Abzug für coronabedingte Homeoffice-Kosten, zum Beispiel für das Arbeitszimmer zu Hause, nicht möglich.

Abzug bis maximal 7000 Franken möglich
Steuerpflichtige, die mit dem Auto anstatt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeitsplatz gefahren sind, können hierfür die Autokosten zum Abzug bringen (Maximalbetrag 7000 Franken), wenn bei ihnen aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine Nutzung des ÖV nicht als zumutbar erachtet wird.

Finanzdirektor Markus Dieth: «Mit dieser Lösung trägt der Regierungsrat dem besonderen Umstand während der Covid-19-Pandemie Rechnung. Sie vereinfacht die Steuererklärung sowohl für Arbeitnehmende, Arbeitgebende als auch für die Steuerämter. Sie unterstützt zudem die Anordnung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die Mobilität einzuschränken und Kontakte zu vermeiden.»

Das Kantonale Steueramt hat ein Informationsblatt über die Covid-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer auf seiner Homepage aufgeschaltet. Sie finden dieses auf der Internetseite des Kantons Aargau.

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Gesuchstellerin: Stolten Immobilien AG

Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 940, Pelzacker 16 in Staffelbach

Förderleistung: 7.17 l/s (430 l/min) Heizen, 0.28 l/s (17 l/min) Kühlen

Pumpenleistung: Pumpe 1: 7.17 l/s (430 l/min)

Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 26.2.2021 bis 29.3.2021 bei der Gemeinde Staffelbach zur Einsicht aufgelegt.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendung erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeindekanzlei Staffelbach

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Am 13. Juni 2021 findet in Teufenthal der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)

Sofern im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein zweiter Wahlgang am 26. September 2021 durchgeführt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 30. April 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat bzw. Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30 b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Als Gemeindeammann bzw. Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auf demselben Wahlzettel als Gemeinderat gewählt wird.

Stille Wahlen
Sind für Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie für die Mitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Hinweis zu den Wahlen der Mitglieder der Finanzkommission und der Ersatz-Mitglieder Wahlbüro
Am 11. Juni 2021 wird der Gemeindeversammlung die überarbeitete Gemeindeordnung zur Genehmigung vorgelegt. Es ist vorgesehen, die Mitgliederzahl der Finanzkommission von 5 auf 3 und diejenige der Ersatz-Mitglieder Wahlbüro von 2 auf 1 Mitglied zu reduzieren. Die angepasste Gemeindeordnung unterliegt der obligatorischen Urnenabstimmung und ist danach durch den Kanton zu genehmigen. Aufgrund des Zeitbedarfs bei diesem Vorgehen werden die Wahlen für die genannten Sitze erst am 28. November 2021 durchgeführt. Die entsprechenden Publikationen erfolgen zu gegebener Zeit.

16. Februar 2021
Wahlbüro Teufenthal

Informationsveranstaltung
Im Zusammenhang mit den Gesamterneuerungswahlen lädt der Gemeinderat alle Interessierten, die sich die spannende Mitarbeit in einem öffentlichen Amt vorstellen können, zu einer Informationsveranstaltung ein am

Mittwoch, 3. März 2021, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Teufenthal.

In einer freien Diskussionsrunde mit persönlichem Austausch erhalten Sie die Möglichkeit, sich über die öffentlichen Ämter ausführlich zu informieren.

Der Flyer mit weiteren Informationen wurde bereits in alle Haushaltungen verteilt.

Aufgrund der andauernden Corona-Situation ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen, Vornamen, Ihre Adresse sowie Ihre Telefonnummer bekannt. Für eine Anmeldung, per E-Mail an kanzlei@teufenthal.ch oder telefonisch unter 062 768 80 20, bis spätestens Dienstag, 2. März 2021 (verlängerte Anmeldefrist), danken wir Ihnen.

Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Teilnahme!

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Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren sind auf dem Friedhof Unterentfelden verschiedene Gräber zu räumen. Betroffen sind die Gräber aus den Jahren 1991– 1995.

Die Angehörigen können bis spätestens 31. Mai 2021 die betroffenen Gräber räumen. Falls auf die Räumung verzichtet wird, erfolgt diese durch den Friedhofgärtner und das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände fällt an die Gemeinde.

Die Angehörigen wurden nach Möglichkeit direkt benachrichtigt. Bei Fragen stehen die Gemeindekanzeli Unterentfelden, Telefon 062 737 03 30, oder der Friedhofgärtner Markus Oberhofer, Telefon 079 845 96 33, gerne zur Verfügung.

25. Februar 2021
Gemeinderat

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Unter dem Namen «Stipendienfonds Dr. Gottlieb Lüscher» besteht ein vom Gemeinderat Muhen verwalteter Fonds, mit dem Zweck der Unterstützung bedürftiger Müheler Studentinnen und Studenten.

Anspruchsberechtigt sind in Muhen heimatberechtigte Ortsbürger*innen unter 30 Jahren, unabhängig vom aktuellen Wohnsitz, die eine Ausbildung auf Sekundärstufe II oder Tertiärstufe absolvieren. Sofern sämtliche Anspruchskriterien erfüllt sind, entsteht der Anspruch auf einen Beitrag ab Beginn der Ausbildung. Gesuchsformulare, Reglement und ein Berechnungstool sind auf der Website www. muhen.ch aufgeschaltet.

Das Gesuch kann ab Beginn der Ausbildung eingereicht werden. Der Antrag ist bis spätestens am 31. Mai 2021 dem Gemeinderat Muhen einzureichen.

Gemeinderat Muhen

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Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Kreisschulratssitzung vom 13. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen.

Oberentfelden, 25. Februar 2021
Schule Entfelden
Kreisschulrat

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Nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeiten werden folgende Grabstätten im Frühjahr 2021 begrünt:

Standort
Süd-Westseite, hinterste Reihe

Bestattungsjahre Erstbestattete
Erdbestattungsgräber 1992 bis 1995 Die Angehörigen werden gebeten, diese Gräber bis 30. April 2021 zu räumen. Auf Wunsch oder nach Ablauf wird das Gemeindebauamt die Räumung ausführen.

Schöftland, 22. Februar 2021
Gemeinderat

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Bauherr: Frey Beat, Hohlenkeller 6, 5023 Biberstein
Bauobjekt: Rankgitter Pavillon
Bauplatz: Rebweg, Parzelle 2187

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Bauherr: Steiner Fabio und Simone, Bienstelstrasse 5, 5722 Gränichen
Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung, Sichtschutzwand
Bauplatz: Gänstelblick, Parzelle 3728

Bauherr: Schifano Ostelio und Rosetta, Hochspüelstrasse 29, 5722 Gränichen
Bauobjekt: Abstellplatz, Garagenplatz erweitern und Velounterstand
Bauplatz: Hochspüelstrasse, Parzelle 3227

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Bauherr: Dupertuis Susanne, Haldenstrasse 3, 5742 Kölliken
Bauobjekt: Dachverglasung Alu beim Sitzplatz, Zelt für Wohnmobil, Gartenpavillon
Bauplatz: Haldenstrasse 3, Parzelle 2304

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