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«Pont Neuf» wird 7 Millionen teurer

Seit Juli 2019 wird an der neuen Aarebrücke in Aarau gearbeitet. Der Bau der Brücke ist komplex und für alle Projektbeteiligten sehr anspruchsvoll. Neben der zeitlichen Verzögerung entstehen Mehrkosten. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 7,03 Millionen Franken. Damit wird die neue Aarebrücke voraussichtlich 40 Millionen Franken teuer.

Seit November 2019 laufen die Hauptarbeiten für die neue Aarebrücke in Aarau, zuvor wurde die Hilfsbrücke installiert. Bereits im Verlauf der ersten Arbeiten hat sich gezeigt, dass der Bau der Brücke komplex und für die Projektbeteiligten sehr anspruchsvoll ist. Die Projektbeteiligten waren konfrontiert mit Abweichungen in der Geologie, mit Mehraufwand beim Abbruch durch im Boden verbliebene Bauteile von früheren Bauwerken sowie mit verunreinigten Baumaterialien (wie Asbest oder verseuchtem Baugrund), die separat abgebrochen und entsorgt werden mussten.

Diese Mehraufwände führten zu Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Terminprogramm und zu Mehrkosten sowohl in der Umsetzung, als auch in der Projektierung. Dabei haben die Mehrkosten in der Geologie sowie in den Aushub- und Abbrucharbeiten keinen Zusammenhang mit dem gewählten Brückenobjekt «Pont Neuf». Die Mehrkosten wären auch bei anderen Brückenkonzepten in ähnlichem Umfang angefallen.

Mehrkosten betreffen fast ausschliesslich Kanton
In der Botschaft an den Grossen Rat beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit in der Höhe von 7,03 Millionen Franken. In diesem Zusatzkredit sind 1,08 Millionen Franken Kreditrisiko inkludiert. Gemäss aktueller Endkostenprognose erhöhen sich die Kosten für den Neubau damit auf 40,09 Millionen Franken.

Die Mehrkosten betreffen fast ausschliesslich den Anlageteil Aarebrücke, an welchen die Stadt Aarau keinen Kostenbeitrag zu leisten hat. Unter Berücksichtigung des inzwischen vom Bund gesprochenen Beitrags aus dem Agglomerationsprogramm AareLand von total 3,26 Millionen Franken muss die Stadt Aarau nun einen Beitrag von 9,02 Millionen Franken leisten. Aarau bewilligte 2014 einen Kredit von 9’867’000 Franken.

Ungenauigkeit im Kredit
Für den ursprünglichen Kredit war das generelle Projekt die Grundlage – das entspricht jedoch nicht im vollen Umfang der Genauigkeit eines Bauprojektes. Die damals dafür berücksichtigte Kostengenauigkeit von plusminus fünf Prozent entsprach nicht dem Stand des Projektes. Üblich ist eine Reserve von plus-minus zehn Prozent. Mittlerweile zeigt sich, dass mit den plus-minus zehn Prozent Reserven die Risiken des Baugrunds bei Grossprojekten (wie Tunnels und Brückenfundationen) zu wenig genau abgedeckt werden. Eine Kompensation der Mehrkosten aufgrund von Abweichungen im Baugrund im Rahmen des Projektkredites sind kaum möglich. Die Mehrkosten sind nicht vermeidbar – auch wenn sie früher erkannt worden wären.

Die Praxis der Kostengrundlage wurde in der Zwischenzeit geändert: Bei Kreditanträgen für neue Bauvorhaben wird die Kostengenauigkeit mit zusätzlichen Abklärungen auf der Basis eines Bauprojekts ermittelt. Damit wird eine Kostengenauigkeit von plus-minus zehn Prozent erreicht und die Risiken können besser eingegrenzt werden.

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Baugesuch für «Dreiklang» bewilligt

Die Stadt Aarau hat dem Kantonsspital Aarau kurz vor Ostern ein grosses Geschenk überreicht. Die Stadt bewilligte den Spitalneubau «Dreiklang». Der 569 Mio. Franken teure Neubau ist ein bedeutender Meilenstein für das KSA, die Stadt und die Region.

«Die Begeisterung über die erhaltene Baubewilligung ist riesengross», sagt KSA-Verwaltungsratspräsident Peter Suter. Der «Dreiklang» ist nicht nur ein Bauprojekt des Kantonsspitals Aarau, sondern ein Meilenstein für die Stadt Aarau, die umliegenden Gemeinden und den gesamten Kanton Aargau, schreibt das KAS in ihrer Mitteilung. Die zukunftsfähige Infrastruktur ermögliche es den Mitarbeitenden des Aarauer Spitals, auch weiterhin Spitzenlistungen zu erbringen und Medizin auf höchstem Niveau zu praktizieren.

Die Bevölkerung erhalte ein patientenfreundliches, nachhaltiges und effizientes Spital, auf das sie stolz sein könne, heisst es im Schreiben weiter. «Ein modernes und wettbewerbsfähiges Zentrumspital mit einem 24-Stunden- Betrieb in Aarau ist ein entscheidendes Element in der sicheren Gesundheitsversorgung des Kantons», erklärt Peter Suter weiter. Mit dem bewilligten Baugesuch sei die Basis für die Projektbeteiligten gegeben, um motiviert weiterzufahren.

Das Baugesuch für die Erstellung eines Spitalneubaus «Dreiklang» wurde am 1. Juli 2020 beim Stadtrat Aarau eingereicht. Gegen das Baugesuch, das vom 4. September 2020 bis 5. Oktober 2020 öffentlich aufgelegen hat, sind fristgerecht sechs Einwendungen eingegangen. Im Laufe des Baubewilligungsverfahrens konnten zwischen der Bauherrschaft und drei Einwendern einvernehmliche Lösungen gefunden werden, so dass diese ihre Einwendungen vor dem Entscheid zurückzogen. Drei Einwendungen (davon zwei gleichlautende) behandelte der Stadtrat und wies diese mit dem Bauentscheid vom 29. März 2021 ab. Der Spitalneubau soll bis voraussichtlich im Jahre 2025 bezugsbereit sein.

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Millionen-Spende für Holziken

Ein älteres Ehepaar hat der Gemeinde Holziken eine Schenkung von 1,1 Millionen Franken zukommen lassen. Das Geld soll dem Schuldenabbau rund um den Neubau des Schul- und Kindergartengebäudes im «Hueb» dienen. Das seit 55 Jahren in Holziken lebende Ehepaar ist überzeugt, mithelfen zu können, dass die Gemeinde auch finanziell attraktiv bleiben kann. Der Gemeinderat bedankt sich im Namen der ganzen Bevölkerung für die überaus grosszügige Schenkung und ist gerührt, dass das Ehepaar einen so grossen Betrag, der aus harter Arbeit entstanden ist, der Allgemeinheit zur Verfügung stellt und damit den nächsten Holziker Generationen einen grossen Dienst erweist.

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Bauherr: Tschanz H.P., Richtergasse 13, 5742 Kölliken
Bauobjekt: Pavillon Fischteich-Abdeckung Sommer-Winter
Ausnahmebewilligung Unterschreitung Strassenabstand
Bauplatz:
Richtergasse 13, Parzelle 354

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«Wir tun alles, um bereit zu sein»

Die Faustballer des STV Oberentfelden hoffen, dass die Saison am 1. Mai in irgendeiner Form starten kann.

Nach all den Absagen und Verschiebungen von Sportveranstaltungen und Meisterschaften reibt man sich die Augen, wenn man die Nachricht von Swiss Faustball liest. Der nationale Verband ruft auf seiner Homepage «alle Mannschaften dringend dazu auf, das Training unter Beachtung der Schutzmassnahmen seriös auf den Start am 1. Mai auszurichten». Während die Corona- Zwangspause in vielen Sportarten andauert, scheint der Optimismus bei den Faustballern gross – oder täuscht dies? Koni Keller, Trainer des STV Oberentfelden, grinst, wenn er auf den geplanten Meisterschaftsstart vom 1. Mai angesprochen wird. Er sagt: «Ich habe leider keinen direkten Draht zum Bundesrat und aktuell sind wir von Lockerungen leider weit entfernt. Aber ja, wir hoffen, es klappt mit dem Saisonstart und wir tun alles, was möglich ist, um bereit zu sein.»

Auf dem Trockenplatz wird kräftig geschwitzt
«Alles» bedeutet beim STV Oberentfelden derzeit ein leicht reduziertes Training. Einmal pro Woche treffen sich die NLA-Faustballer, um auf dem Trockenplatz gemeinsam zu schwitzen. Der Rasen, der sonst für die Übungseinheiten zur Verfügung steht, wird aktuell saniert. An Schlagtrainings ist auf dem harten Terrain noch nicht zu denken. «Grundlagentrainings und technische Basics sind aber gut möglich und Faustball, wo kaum Körperkontakt stattfindet, ist auch mit Schutzmassnahmen und Abstand umsetzbar », sagt Koni Keller. Der 62-Jährige verbindet derzeit auf dem Hartplatz Konditionsübungen mit Technikelementen, analog zu Trainings in der Halle in den Wintermonaten. «In dieser Kombination mühen sich die Jungs zwar ab, haben als Zückerchen aber immerhin den Ball in den Händen», so der 119-fache ehemalige Nationalspieler, der vor seiner siebten Spielzeit mit den Entfeldern steht, wenn man die Hallen- und Feldsaisons zusammenzählt.

Teamsportler wollen gemeinsam trainieren
Nebst dem Mannschaftstraining absolvieren die Spieler individuelle Fitnessprogramme – mittlerweile eher etwas widerwillig, was Koni Koller versteht: «Faustballer sind Teamsportler. Auf Dauer ist es ihnen zu langweilig, alleine zu trainieren. Sich in einer Mannschaft abzustrampeln, ist schon etwas ganz anderes, weil der neben dir auch pumpt und schnauft und man sich so automatisch gegenseitig motiviert. » Nach Ostern, so hoffen die Oberentfelder, geht es endlich wieder auf den Rasen, wo die Trainings praktisch normal stattfinden können. Ob das auch für die Meisterschaft gilt, ist fraglich. An den NLA-Spieltagen, wie sie aktuell ab 1. Mai noch geplant sind, würden sich jeweils deutlich mehr als 15 Personen begegnen. Und dass die Restriktionen im Breitensport, zu dem im Faustball auch die nationalen Ligen zählen, gelockert werden, ist mit Blick auf die aktuellen Covid-19-Kennzahlen eher unrealistisch. Vonseiten des Faustball-Verbandes heisst es, dass entsprechende Spiel-Varianten ausgearbeitet wurden, je nachdem, ob der Bundesrat am 16. April Verschärfungen, den Status quo oder Lockerungen bekanntgibt.

15-Personen-Regel als grosses Fragezeichen
Auch Koni Keller hat sich Gedanken gemacht und zieht zum Beispiel einzelne Partien statt Spieltage in Erwägung – insbesondere, wenn die 15-Personen- Regel bestehen bleibt. «Das würde trotzdem heissen, dass die Kader der beiden aufeinandertreffenden Mannschaften beschränkt sind, weil ja auch Schieds- und Linienrichter, Trainer und Betreuer zu den 15 erlaubten Leuten gezählt werden müssten», so Keller. Einzelspiele würden zudem die Anzahl Fahrten an die Matches erhöhen und einen komplizierteren Spielplan bedeuten. «Weil wir alle aber unbedingt wieder spielen wollen, wären wir bereit, den Mehraufwand zu betreiben», sagt der Trainer. Nach der verkürzten Feldsaison 2020 und der ausgefallenen Hallensaison letzten Winter sei der Hunger nach Ernstkämpfen gross. «Ich bastle zwar noch am Kader, aber die, die dabei sind, werden Vollgas geben, sobald sie wieder dürfen», sagt Koni Keller.

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Bauherr: Baumann Karl und Denise, Plattenhübel 127, 5054 Moosleerau
Bauobjekt: Neubau Pergola und Pool
Bauplatz: Plattenhübel 127, Parzelle 112

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Niederlage im letzten Spiel vor den Playoffs

Vorletztes Wochenende ergatterten sich die Aarauer Spielerinnen vom Basketballclub Alte Kanti Aarau (BC AKA) den zweiten Saisonsieg und bestritten vergangenen Samstag das letzte Meisterschaftsspiel gegen Hélios Basket. Die 68:88-Niederlage widerspiegelt nicht den gesamten Spielverlauf, insbesondere im Angriff konnten die Aarauerinnen ihr Spiel erfreulicherweise verbessern.

Der BC AKA legte einen guten Start an den Tag – und dies, obwohl das Aarauer Kader dezimiert auftreten musste. Aufgrund gesundheitlichen Gründen konnte Dijana Milenkovic nicht am letzten Auswärtsspiel der regulären Saison teilnehmen. Im Angriff funktionierten die Aarauer Spielzüge um einiges besser als in den Spielen zuvor. Die Verteidigungswand von Hélios konnte besser gelesen werden und einige wichtige Punkte vielen dadurch in den ersten Spielminuten. Aarau ging in den ersten zehn Spielminuten leicht in Vorsprung (21:22). Einzig in der Verteidigung fand man keine gute Lösung gegen die grossen Innenspielerinnen von Hélios. Rund 18 offensive Rebounds erkämpfte sich die Heimmannschaft aufgrund kleiner defensiver Fehler der Aarauerinnen.
Im zweiten Viertel agierte die NLA-Mannschaft des BC AKA sehr diszipliniert und konnte dadurch zwischenzeitlich einen Vorsprung von acht Punkten erspielen (30:38). Kurz vor der Halbzeit riss der Faden leicht und Hélios konnte die Führung in die zweite Halbzeit mitnehmen (44:40).

19:0-Run von Hélios
Im dritten Viertel nutzte Hélios die kleinen Fehler der Aarauerinnen gnadenlos aus (61:48). Doch der BC AKA liess sich dies nicht gefallen und konnte fünf Minuten vor Spielende bis auf einen Punkt aufholen. In den letzten Minuten glitt die Kontrolle über den Ball den Aarauerinnen komplett aus der Hand und ermöglichte der Heimmannschaft einen 19-0 Lauf. Trotz starken Aktionen und besserer Wurfquoten musste sich der BC AKA in den letzten Minuten geschlagen geben.

SBLW Nächste Phase: Playoffs
Bereits anfangs Saison war klar, dass alle acht NLA-Damenmannschaften für die Playoff Viertelfinale qualifiziert sind. So trifft der letztplatzierte BC Alte Kanti Aarau (2 Siege) auf das erstklassierte Team BCF Elfic Fribourg (21 Siege). «Das letzte Spiel gegen Hélios gibt Zuversicht auf die kommenden Playoffspiele, auch wenn es schwer wird», so der Head Coach Velko Evgenievksi nach dem Spiel letzten Samstag. Im Viertelfinale gilt der Modus «Best-of- Three». So spielte der BC AKA gestern auswärts das erste Spiel dieser Viertelserie. Morgen empfängt der BC AKA dann für das zweite Spiel der Serie Fribourg zu Hause in der Tellihalle (ohne Zuschauer, live auf Youtube). Je nach Punktestand wird ein weiteres Spiel am Sonntag auswärts in Fribourg angesetzt.

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 29. März 2021 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 10. Mai 2021):

  1. a) Auf den Beschluss vom 24. August 2020 zur Teilnahme an der Fusionsvorbereitung (Ausarbeitung Fusionsvertrag) im Projekt Zukunftsraum wird zurückgekommen.
    b) Auf die Teilnahme an den Fusionsvorbereitungen auf der Basis der Ergebnisse der Fusionsanalyse vom 14. Februar 2020 wird verzichtet.
  2. Der Einwohnerrat bewilligt einen ausserordentlichen Betriebsbeitrag an die KEBA Aarau AG von 190’000 Franken.
  3. a) Der Einwohnerrat heisst die unentgeltliche Abgabe von Land der Obermatte in Buchs im Baurecht an die Trägervereine gemäss nachfolgenden Bedingungen gut:
    A Die Baurechtsnehmer (Tennis- und Basketballclub) werden nicht als kommerzielle Betriebe geführt.
    B Die Baurechtsnehmer engagieren sich in der Nachwuchsförderung in Form von Jugend- oder Schulsportkursen für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren und/oder bieten Feriensportlager oder ein Ferienpass-Programm an.
    C Die Baurechtsnehmer werden verpflichtet, sparsam mit dem Boden umzugehen, was mit dem Projekt für die Erstellung der Hallen und dem Platz für eine allfällige städtische Dreifachsporthalle nachzuweisen ist.
    D Die Baurechtsnehmer verpflichten sich, erhöhte energetische Anforderungen an die zu erstellenden Gebäude wie auch die Mobilität einzuhalten. Dabei sind die Vorgaben gemäss dem «Aktionsplan 2016 – 2022, Konzept zur Umsetzung der städtischen Energie- und Klimapolitik» sowie die Ziele der städtischen Klimastrategie einzuhalten. Ebenso werden hohe Anforderungen an die Biodiversität in Erstellung und Pflege gestellt.
    E Die Baurechtsnehmer verpflichten sich, das Projekt unter Mitwirkung der Stadt zu entwickeln. Allfällige bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Betrieb sind in Rücksprache mit der Stadt Aarau zu tätigen.
    F Die Baurechtgeberin ist berechtigt, die Sportanlage oder einzelne Räume davon zu einem vergünstigten Tarif (Deckung der Selbstkosten) nutzen zu können.
    b) Der Einwohnerrat bewilligt den Betrag von 100’000 Franken zur Beteiligung an den Planungskosten für die Trägervereine.
  4. Die Kreditabrechnung Kirchbergstrasse 10 – 14, Realisierung Gebäudehüllensanierung wird genehmigt.
  5. Die Kreditabrechnung Alterssiedlung und Pflegeheim Herosé, Wettbewerb Ersatzneubauten wird genehmigt.
  6. Die Kreditabrechnung Sammelgarage Kasinopark, Sanierung und Rückbau Zivilschutzanlage wird genehmigt.
  7. Die Kreditabrechnung Einführung GEVER Phase 1 wird genehmigt.
  8. Die Kreditabrechnung Stäpflischulhaus, Sanierung und Ersatz Storen wird genehmigt.
  9. Die Kreditabrechnung Ersatz Voice-Infrastruktur wird genehmigt.
  10. Die Kreditabrechnung Ersatz Netzwerk-Infrastruktur wird genehmigt.
  11. Die Kreditabrechnung Ersatz Arbeitsplatz-Infrastruktur wird genehmigt.
  12. Die Kreditabrechnung Ablösung VIS 4.0 mit VIS Solution wird genehmigt.
  13. Die Kreditabrechnung Liegenschaft Bündtenweg / Scheibenschachenstrasse, Sanierung, Realisierung wird genehmigt.
  14. Die Kreditabrechnung Kreisschule Aarau-Buchs, Umsetzungsphase wird genehmigt.
  15. Die Kreditabrechnung Gönhardweg 32 (Haus der Musik, Müller-Brunner Gut), Sanierung 2. Etappe wird genehmigt.
  16. Die Kreditabrechnung Rathaus, Ersatz Schliessanlage wird genehmigt.
  17. Die Kreditabrechnung Verdichtung Arbeitsplätze Verwaltung und Projektierung Umbau wird genehmigt.
  18. Die Kreditabrechnung Transformationskredit IZAB wird genehmigt.
  19. Die Kreditabrechnung Ersatz Software, Fachapplikationen wird genehmigt.


    Abschliessend gefasste Beschlüsse:
  20. Das Postulat «Überprüfung der Aarauer Märkte-Situation» wird überwiesen.
  21. Auf die Bürgermotion «Verbindliche Planung der zukünftigen Gasinfrastruktur in Aarau» wird nicht eingetreten.
  22. Die Motion «Regionales Naturnetz im Raum Aarau» wird in ein Postulat umgewandelt und überwiesen.

    Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 8. April 2021.
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Bauherr: Lombardi Salvatore und Barbara, Tennisweg 13, 5037 Muhen
Bauobjekt: Ersatz und Vergrösserung Dachfenster
Bauplatz: Tennisweg 13, Parzelle 782

Bauherr: Scheuner Simone, Lenzweg 5, 5037 Muhen
Bauobjekt: Umnutzung Hobbyraum zu gewerblicher Nutzung
Bauplatz: Lenzweg 5, Parzelle 2373

Bauherr: Kramer Michael, Gartenweg 12, 5037 Muhen
Bauobjekt: Sichtschutz; bereits erstellt
Bauplatz: Gartenweg 12, Parzelle 2917

Bauherr: Pinto Cristiano, Elfenaustrasse 16, 5037 Muhen
Bauobjekt: Aufstockung
Bauplatz: Elfenaustrasse 16, Parzelle 298

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Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 30. März 2021 gewählt:

1. als Mitglied der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 anstelle des zurückgetretenen Wolfgang Schibler, Sandra Meier-Jaisli.
2. als Stimmenzähler für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 anstelle des zurückgetretenen Wolfgang Schibler, Fabio Toma.
3. als Mitglied des Wahlbüros für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 anstelle der zurückgetretenen Rebecca Wetter, Vivian Hunziker.

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 30. März 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

4. Genehmigung des revidierten Abfallreglements.
5. Überweisung des Postulats von Werner Schenker, Grüne, betreffend Verschuldung der Gemeinde Buchs AG: Bitte um Stellungnahme des Gemeinderats.

Der Beschluss Ziffer 4 untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 5 der Gemeindeordnung. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Präsidenten des Einwohnerrats verlangt. Bei der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 10. Mai 2021.

Die Wahlen Ziffern 1 bis 3 und der Beschluss Ziffer 5 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.

5033 Buchs, 6. April 2021
Der Gemeinderat

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Bauherr: FEWAG, Im Lostorf 11, 5033 Buchs
Bauobjekt: Ersatzanschluss Fernwärme TBS Suhr (Erweiterung Ausbau Fernwärme Suhr Süd)
Bauplatz: Parzelle 504
Bewilligung: BVU

Bauherr: Mittelland Molkerei AG, Obertelweg 2, 5034 Suhr
Bauobjekt: Erweiterung Rohmilchlager, Gebäude-Nr. 304
Bauplatz: Obertelweg 2, Parzelle 282
Bewilligung: BVU

Bauherr: Kunz Joel, Hofstattmattenweg 12, 5034 Suhr
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Bauplatz: Hofstattmattenweg 12, Parzelle 1979

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Gemäss § 11 der Satzungen des Gemeindeverbandes Forstbetrieb «Leerau-Rued» wird folgende Publikation bekannt gegeben:

Die Jahresrechnung 2020 des Forstbetriebes «Leerau-Rued» wird auf der Gemeindekanzlei Kirchleerau (rechnungsführende Gemeinde) bis am 10. Mai 2021 öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt.

Namens des Forstvorstandes Leerau-Rued