
Nora Zimmerli, die erste Fahrlehrerin von PostAuto
Die Prüfung zur Fahrlehrerin Kategorie B hat Nora Zimmerli kürzlich bestanden. Sie darf nun Schülerinnen und Schüler in die Künste des Autofahrens einführen. Doch Nora hat wortwörtlich grössere Ziele. Sie will Frauen und Männern beibringen, wie man Postauto fährt. Die gelernte LKW-Fahrerin sitzt seit acht Jahren im Postauto-Cockpit und steuert mit der aktuellen Ausbildung den nächsten Karriereschritt an. Mehr als zwei Drittel der insgesamt vierjährigen «Ochsentour» für das Fahrlehrerbrevet Kategorie C hat sie schon hinter sich.
Überdurchschnittlich gefordert
Besteht die Küttigerin die Prüfungen, wird sie Anfang 2024 die erste PostAuto-Fahrlehrerin sein – 53 Jahre nach der ersten Fahrerin. «Ich war überrascht, dass das eine Premiere ist und bin überzeugt, dass auch andere Fahrerinnen motiviert sein werden, diesen Schritt zu gehen», sagt Nora Zimmerli. Bereits als LKW-Fahrerin war sie in einer krassen Minderheit. «Auch da muss eine Frau immer zuerst eine überdurchschnittliche Leistung erbringen, um zu zeigen, dass sie es kann.» Umgekehrt habe sie den Vorteil, dass die Schüler gegenüber einer Frau auch mal zugeben, gefordert oder emotional bewegt zu sein.
Heiss begehrte Fachleute
PostAuto hat fünf Fahrlehrer. Nora Zimmerli und zwei weitere ehemalige Fahrer sind der Nachwuchs. Die Ausbildung absolvieren sie bei externen Schulen wie Driveswiss in Wohlen. Es gilt vorzusorgen: «Auf dem Arbeitsmarkt sind Fahrlehrer heiss begehrt. Wir erhalten keine Bewerbungen», sagt Steffi Bommer, die den Bereich Training Fahrpersonal bei PostAuto seit fünf Jahren leitet. Daher lohnt es sich, interne Talente zu fördern. «Sie sind begeistert von ihren Aufgaben, sehen sich als Dienstleister und haben Freude an den Menschen – da spüre ich viel Feuer», schwärmt Steffi Bommer von ihrem Fahrlehrer-Nachwuchs. Die Fahrschule hat alle Hände voll zu tun: PostAuto bringt jährlich 70 Absolventinnen und Absolventen in zwei- bis dreimonatigen Intensivtrainings das Fahren bei und führt zahleiche Weiterbildungskurse durch.
Vom Swiss-Cockpit ans Postauto-Steuer
Einer, der das Feuer auch nach Jahrzehnten noch spürt, ist Fahrlehrer Jean-Claude Fayolle. Der 63-Jährige bildet sämtliche PostAuto-Fahrerinnen und -Fahrer im PostAuto-Gebiet West aus. Der sportliche Romand, der 1978 den Everest bezwungen hat und Profi-Leichtathlet war, bringt die nötige Flexibilität, Geduld und Aufmerksamkeit für den Fahrlehrerberuf mit. «Die Arbeit ist technisch und menschlich sehr vielseitig. Denn unsere Fahrschüler müssen heute mehr können als früher», sagt Jean-Claude Fayolle. Die Technologien in den Fahrzeugen entwickeln sich laufend weiter, die Theorie wird komplexer und der Verkehr dichter. Jean-Claude Fayolle hat auch einen Swiss-Piloten zum PostAuto-Fahrer ausgebildet. Dieses Training sei härter als das Fliegen, habe dieser gesagt. Denn im Postauto hat er keinen Autopiloten und beim Fliegen keine Fussgänger, auf die er achtgeben muss.
Klare Anweisungen und Leitplanken
Als Postauto-Fahrerin war Nora Zimmerli meist auf der Strecke Aarau-Staffelegg-Fricktal anzutreffen. Nun ist sie als Fahrlehrerin der «Neuen Fahrschule» aus Aarau im ganzen Kanton unterwegs. Sie bezeichnet sich zwar als verständnisvoll, geduldig und unterstützend. «Doch die Fahrschüler brauchen klare Anweisungen und Leitplanken», weiss die 30-Jährige, die nun schon seit 12 Jahren am Steuer von grossen und kleinen Fahrzeugen sitzt. «Die Ausbildung zur Fahrlehrerin hat mich auch privat selbstbewusster gemacht.»

Altes Wissen neu belebt: Küttiger Rüebli
Doch zurück an den Anfang: Die Primarschulklassen aus Küttigen besuchen jährlich das Jurapark-Schulmodul «Küttiger Rüebli» und unterstützen dabei tatkräftig die Küttiger Landfrauen beim Anbau des dorfeigenen Rüeblis. Das Schulmodul besteht aus drei Aktivitäten auf dem «Rüebliplätz»: im Frühling treffen sich die drei Schulklassen mit der Jurapark-Schulmodulleiterin Regula Bühler auf dem Acker der Landfrauen. Da werden die Küttiger Rüeblisamen ausgesät, im Juni wird gejätet, nach den Sommerferien werden die jungen Pflänzchen ausgedünnt und der Acker erneut gejätet. Im Anschluss an alle Sequenzen werden fleissig Tagebucheinträge geschrieben und gezeichnet.


Selber sähen statt im Laden kaufen
Einige Stimmen von Kindern waren anfangs oft zu hören: «Eigentlich könnten wir doch einfach in den nächsten Laden gehen und uns ein paar Karotten kaufen!» Doch die Mühe lohnte sich: in den letzten paar Herbstwochen konnten die drei Schulklassen über 250 Kilogramm Chüttiger Rüebli aus dem eigens bewirtschafteten Acker ernten! Die Ernte wurde geputzt, verpackt, beschriftet und anschliessend verkauft – der Erlös floss in die Klassenkassen. Dass Rüebli nicht immer Rüebli bedeutet, lernten die Kinder zum Beispiel auch auf dem Rüeblimärt in Aarau. Im Anschluss an das Schulmodul organisierte die Lehrerin Barbara Kirchhofer einen Abstecher nach Aarau. Die Kinder durften auf dem Märt Anfang November selbständig Aufgaben lösen und entdeckten dabei die verschiedenen Rüebli: unzählige Formen, Farben und Geschmäcker waren ausfindig zu machen. Die Kinder staunten auch darüber, wie vielfältig die Rüebli verarbeitet werden konnten.
Viel gelernt und erfahren
Die etwa 75 Schulkinder der 5. Klasse in Küttigen haben in diesem Gartenjahr viel gelernt und erfahren: Sie haben den Kreislauf der Natur eigens miterlebt und erfahren, wie das Chüttiger Rüebli wächst und gedeiht. Ausserdem wurde eine dorftypische Identität aktiv gelebt: Den Küttiger Landfrauen ist es zu verdanken, dass die fast vergessene Rüeblisorte überlebt hat und wieder ins Bewusstsein gerückt ist. Heute ist sie weit über die Dorfgrenzen hinaus bekannt, wird schweizweit angebaut, auf Spezialitätenmärkten verkauft und ist von Pro Specie Rara gefördert. Das mehrteilige und handlungsorientierte Schulmodul für die Schulklassen aus Küttigen wurde vom Jurapark Aargau zusammen mit den Landfrauen Küttigen aufgebaut und organisiert. Inzwischen kommen alle Küttiger Schulkinder einmal in ihrer Primarschulzeit in den Genuss, am mehrteiligen Schulmodul teilzunehmen und dabei alte Traditionen mit den neuen Zielen aus dem Lehrplan zu verknüpfen.
Die Schulmodulleiterin vom Jurapark Aargau und Landfrau aus Küttigen Regula Bühler meint: «Mir geht jedes Mal das Herz auf, wenn ich sehe, dass Kinder, welche anfangs kaum einen Regenwurm auf der Hand halten konnten, im Herbst ein Chüttiger Rüebli direkt vom Feld essen!»

Rückenwind für die nächsten Etappen
«Natürlich hatten wir es gehofft, doch sicher darf man sich bei so etwas nie sein», schreibt Gisela Roth, Vereinspräsidentin des KIFF in einer Mitteilung. Dementsprechend unruhig habe das eine oder andere Vereinsmitglied in den vergangenen Nächten geschlafen und dementsprechend spannungsgeladen war die Stimmung am Vormittag des 27. Novembers in der ehemaligen Futterfabrik, wo sich über 50 KIFF-Mitglieder, -Mitarbeitende und -Sympathisantinnen zum gemeinsamen Brunch und der Entgegennahme des Abstimmungsresultats trafen. Um 12.03 Uhr dann Erleichterung, Jubel und knallende Korken: Aarau sagt Ja zum KIFF – und zwar deutlich! 75.7 Prozent der Aarauer Stimmbevölkerung stellen sich hinter die städtische Unterstützung für das Neubauprojekt KIFF 2.0 in Form eines Verpflichtungskredits von 9 Millionen Franken und eines zusätzlichen zinslosen Darlehens von maximal 3 Millionen Franken.
«Danke Aarau für die Unterstützung»
«Dieses Abstimmungsresultat macht uns vor allem dankbar!», schreibt Gisela Roth weiter. «Danke Aarau für die Unterstützung, für die Wertschätzung der Kultur im Allgemeinen und unserer Arbeit im Speziellen.» Sie bedankt sich auch für das Vertrauen! Dass die Bevölkerung einer Kleinstadt sich so dezidiert für das Neubauprojekt eines Kulturbetriebs ausspreche, gerade in schwierigen Zeiten wie diesen, sei für alle Beteiligten alles andere als selbstverständlich. Der Verein erachtet dieses Resultat deshalb auch als Auftrag, das Neubauprojekt ebenso wie die «normale» Arbeit – das Ermöglichen und Veranstalten von (Populär)Kultur – mit vollem Elan und bestem Wissen und Gewissen weiterzuverfolgen. Es sei schön zu sehen, dass Aarau sowohl von der Notwendigkeit eines Neubaus für die Zukunftssicherung als auch für die Wichtigkeit des Kulturorts KIFF für die Stadt überzeugt werden konnte.
Für das Neubauprojekt KIFF 2.0 ist dieses Ergebnis ein sehr wichtiger Etappensieg. Zusammen mit den vom Aargauer Regierungsrat gesprochenen 10 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds, dem Initial-Sponsoring der AKB und dem von ihr gewährten Baukredit (je 2 Millionen Franken), sind damit rund 94 Prozent der budgetierten Projektkosten gedeckt.
Es braucht noch 1,8 Mio.
Während die Architekten nun beginnen können, das Baugesuch vorzubereiten, macht sich der Kiff-Verein ans Sammeln der restlichen 1,8 Millionen Franken. Das Abstimmungsresultat ist dafür sicherlich hilfreich, sendet es doch ein entsprechend positives Signal an potentielle Geldgeber wie Stiftungen, Firmen oder Gönner.
Fürs Frühjahr 2023 plant das KIFF eine grosse Crowdfunding-Aktion, mit der 500’000 Franken zusammenkommen sollen. «Nach den letzten Wochen, nach diesem Resultat sind wir überzeugt, auch diese nächste und hoffentlich letzte Finanzierungsrunde gemeinsam zu schaffen und im Frühling 2024 mit den Bauarbeiten beginnen zu können», sagt Gisela Roth. «Zuerst sagen wir aber aus ganzem Herzen: Danke Aarau!»
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2022
- Protokoll
- Kanalisationssanierungen. Verpflichtungskredit; Genehmigung
- Strassensanierungen. Verpflichtungskredit; Genehmigung
- Erschliessung Höhenweg. Verpflichtungskredit; Rückweisung
- Revitalisierung Gänstelbach. Verpflichtungskredit; Ablehnung
- Landverkauf Parzelle 470, Lochweg; Genehmigung
- Gesamtrevision Nutzungsplanung. Kreditabrechnung; Genehmigung
- Musikschulreglement und Personalreglement der Musikschule; Genehmigung
- Stellenplan. Überarbeitung; Genehmigung
- Budget 2023 und Festsetzung des Steuerfusses; Genehmigung
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2022
- Protokoll
- Wahl Ersatzstimmenzähler für den Rest der Amtsperiode 2022/25
- Einbürgerung von Samuel Brunner
- Budget 2023
Sämtlichen Traktanden wurde die Zustimmung erteilt.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung, mit Ausnahme der Einbürgerung, unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Wer gegen einen Beschluss das Referendum ergreifen will, kann auf der Gemeindekanzlei eine Musterunterschriftenliste unentgeltlich beziehen.
Der Beschluss über die Einbürgerungen ist definitiv und untersteht nicht dem Referendum.
Ablauf Referendumsfrist:
3. Januar 2023
Gränichen, 1. Dezember 2022
Der Gemeinderat
Gemäss zugestellter Einladung beginnt die Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2022 um 19.30 Uhr und findet in der Turnhalle Bächliweg statt.
Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme.
Der Gemeinderat
Die von der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie sind unter www.kirchleerau.ch und im Anschlagkasten ersichtlich. Ebenfalls können Sie die ausführliche Publikation auf der Gemeindeverwaltung beziehen.
Die Referendumsfrist läuft bis am 2. Januar 2023.
Herr Daniel Gerth hat seine Demission als Mitglied der Finanzkommission Staffelbach eingereicht. Am Sonntag, 12. März 2023 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss §29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und §21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Staffelbach, 1. Dezember 2022
Wahlbüro Staffelbach
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sowie § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht:
Einwohnergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
- Zustimmung zum Stellenplan für das Personal der Gemeinde Schmiedrued
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit von brutto Fr. 275’000.– für die Ersatzbeschaffung des Bauamtsfahrzeugs
- Ablehnung des Kaufs der Liegenschaft Dorfstrasse 261, Parzelle 633 und damit Ablehnung des erforderlichen Verpflichtungskredits von Fr. 670’000.–
- Zustimmung zum Verzicht auf die Rückzahlung von Darlehen an das Schwimmbad Schmiedrued im Gesamtbetrag von Fr. 45’000.–
- Zustimmung zum Budget 2023 mit einem Steuerfuss von unverändert 120%
Ortsbürgergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
- Zustimmung zum Budget 2023
Sämtliche Beschlüsse der Versammlungen unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel (Ortsbürgergemeinde: ein Zehntel) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen.
Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023
Gemeinderat
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls vom 3. Juni 2022
- Genehmigung des Kredits von Fr. 405’000.– für den Neubau der Trafostation Uerkenweg
- Genehmigung des Kredits von Fr. 475’000.– für die Sanierung der Trafostation Kindergarten
- Genehmigung des Kredits von Fr. 771’000.– für die Sanierung und Instandstellung des Regenbeckens 93
- Bewilligung von zusätzlichen Stellen
a) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Finanzverwaltung und das Steueramt
b) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Bauverwaltung
c) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Sozialen Dienste
d) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Leitung der Informatik - Genehmigung des Budgets 2023 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 110 %
Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023
Oberentfelden, 1. Dezember 2022
Gemeinderat
Einwohner-Gemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht:
- Protokollgenehmigung der Versammlung vom 9. Juni 2022
- Genehmigung des Budget 2023 mit dem Bezug von 123% Gemeindesteuern
- Genehmigung eines Kredites von Fr. 70’000.– für die Umrüstung der gemeindeeigenen Natriumdampf-Strassenleuchten auf LED
- Genehmigung Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Ortsbürger-Gemeindeversammlung
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht:
- Protokollgenehmigung der Versammlung vom 9. Juni 2022
- Genehmigung des Budgets 2023
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum, d. h., sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023
Moosleerau, 29. November 2022
Gemeinderat
Den neuen Entsorgungskalender für das Jahr 2023 erhalten Sie Anfang Dezember 2022 mit der Post in die Haushaltungen zugestellt. Wir bitten Sie, den Kalender greifbar aufzubewahren, da Sie durch diesen jederzeit wertvolle Informationen über Standorte und Öffnungszeiten der verschiedenen Sammelstellen sowie die Abfuhrtage erhalten.
Auf folgende Punkte möchten wir speziell hinweisen:
- Die Verkaufsstellen der offiziellen blauen Gebührensäcke sind auf der Rückseite des Entsorgungskalenders ersichtlich.
- Die Verschiebungstermine der Sammeltage, welche auf Feiertage fallen, werden nicht separat publiziert.
- Die Grünabfuhr findet während den Wintermonaten (Januar, Februar und Dezember) nur alle zwei Wochen statt. Ausgediente Weihnachtsbäume können (nur Einwohner Oberentfelden) bis Ende Januar mit der Grünabfuhr entsorgt werden. Die Tannenbäume dürfen keinen Weihnachtsschmuck und Kerzenreste aufweisen.
- Jeweils am ersten Mittwoch des Monats (Ausnahme August 2. Woche) werden die Papiersammlung und die Kartonsammlung gemeinsam durchgeführt.
- Für die Entsorgung des Altmetalls steht die Multisammelstelle zur Verfügung. Auf einen speziellen Sammeltag für das Altmetall wird verzichtet.
- Bei der Multisammelstelle können in den offiziellen Kunststoffsammelsäcken Plastik und Kunststoffe entsorgt werden. Bitte die Hinweise auf dem Sammelsack beachten. Die offiziellen Sammelsäcke für Kunststoffe sind bei der Post erhältlich.
- Strassensammlungen der Hilfswerke für Textilien (Kleider und Schuhe) werden keine mehr durchgeführt. Bitte benutzen Sie die Kleidersammelcontainer bei der Multisammelstelle oder bei den privaten Verkaufsstellen.
- Die Multisammelstelle ist nur für Ortsansässige benutzbar.
- Auf der Gemeindekanzlei/Einwohnerdienste sowie auf der Bauverwaltung können weitere Exemplare des neuen Entsorgungskalenders bezogen oder über das Internet unter www.oberentfelden.ch/online-schalter abgerufen werden.
- Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Werkhof (Telefon 062 723 20 51) oder die Bauverwaltung (Telefon 062 737 51 70) gerne zur Verfügung.
Die Bauverwaltung
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse des Einwohnerrats vom 20. Oktober 2022 in Rechtskraft erwachsen.
5033 Buchs, 29. November 2022
Der Gemeinderat