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Entwicklung Kasernenareal: Aarauer Stadtrat ist irritiert über Entscheid des Regierungsrats

Der Stadtrat Aarau hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat des Kantons Aargau den aktuellen Waffenplatzvertrag entgegen der ursprünglichen Planung um weitere fünf Jahre bis 2036 weiterlaufen lassen will.

Trotz der unbestrittenen Bedeutung des Kasernenareals für die Entwicklung der Stadt liegen hier an bester Lage zwischen Bahnhof und Altstadt auf kantonseigenem Land massgebliche potenzielle Wohn- und Wirtschaftsflächen brach. Die Festsetzung im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt unterstreicht die kantonale Bedeutung der Flächen.


Dementsprechend nicht nachvollziehbar ist für den Stadtrat Aarau, dass der Regierungsrat des Kantons Aargau die Stadt Ende Februar darüber informiert hat, dass der aktuelle Waffenplatzvertrag nicht wie ursprünglich geplant per 2030 gekündigt wird, sondern um weitere fünf Jahre bis 2036 weiterlaufen soll.


Dieses kantonale Vorhaben ist umso befremdlicher, als dass mit dem städtebaulichen Richtprojekt und Mobilitätskonzept bereits heute verbindliche Grundlagen für die weitere Projektentwicklung vorliegen. Für den Stadtrat und die Aarauer Bevölkerung besonders prioritär sind die Schaffung öffentlicher Fuss- und Veloverbindungen durch das Areal, die öffentliche Nutzung von Freiräumen sowie die zeitnahe Entwicklung erster Baufelder.

Es erschliesst sich dem Stadtrat nicht, warum der Waffenplatzvertrag nicht plangemäss per Ende 2030 auf den neuen Perimeter angepasst wird. Somit wäre sichergestellt, dass die zwischen Stadt und Kanton verbindlich vereinbarte teilweise Öffnung des Areals ab 2031 möglich wird. Der 2021 unterzeichnete Kompromiss, dass Teilbereiche des Areals auch nach 2030 für die militärische Nutzung vorbehaltenen bleiben, wird durch den Stadtrat weiterhin getragen.

Schreiben an den Regierungsrat

Der Stadtrat Aarau hat dem Regierungsrat seine Irritation über die geplante Verlängerung des Waffenplatzvertrages mittels Schreiben vom 11. März 2024 mitgeteilt und ist zuversichtlich, dass der Regierungsrat hinsichtlich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Kanton auf seinen Entscheid zurückkommt. Im genannten Schreiben beantragt der Stadtrat Aarau dem Regierungsrat den Waffenplatzvertrag per Ende 2030 auf den neuen Perimeter anzupassen. Ausserdem sind ab 2031 zivile Nutzungen zuzulassen, insbesondere sind die Durchwegung, die Nutzung von Freiräumen und die Entwicklung erster Baufelder zu ermöglichen. Des Weiteren wünscht sich der Stadtrat ein klares Bekenntnis vom Regierungsrat, dass der Kanton die Entwicklungen seiner Parzellen aktiv weiterverfolgt und diese frühzeitig und parallel zu den Verfahren von Teiländerung Nutzungsplanung und Gestaltungsplan angehen oder die Parzellen alternativ an Dritte abtreten wird. AAR