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Strassensanierung zwischen Safenwil und Kölliken dauern voraussichtlich bis Mai 2024

Die Köllikerstrasse (K 237) zwischen Safenwil und Kölliken wird vom 17. April 2023 bis Frühling 2024 saniert. Entlang des Baustellenbereichs wird der Verkehr einspurig geführt. Für den anschliessenden Deckbelagseinbau ist dann eine Vollsperrung vorgesehen.

Ab Montag, 17. April 2023, saniert das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Kantonsstrasse zwischen Safenwil und Kölliken. Das Projekt umfasst rund 700 Meter der Köllikerstrasse (K 237), von der Dorfausfahrt Safenwil bis zur Einmündung der B. Wilhelm AG. «Die erste Woche brauchen wir für die Vorbereitungsarbeiten. Dann starten die eigentlichen Bauarbeiten auf der Strasse. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis im Frühling 2024», erklärt der Projektleiter Christoph Nünlist vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Der Strassenbelag wird komplett entfernt und durch einen neuen zweischichtigen Belag ersetzt. Wo nötig wird der Strassenkoffer ersetzt oder ergänzt. Zudem wird die Köllikerstrasse auf acht Meter verbreitert und mit beidseitig tragfähigen Banketten ausgestattet. Im nördlichen Bankett erstellt die AEW ein neues Elektrotrassee und im südlichen Bankett wird die bestehende Sickerleitung mit der Strassenentwässerung ersetzt. Die Gemeinde Safenwil ersetzt ab Dorfausgang auf einer Länge von etwa 170 Metern die Wasserleitung.

Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage

Während den Bauarbeiten ist die Kantonstrasse halbseitig befahrbar und der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Geplant ist, in sechs Etappen zu arbeiten. Für den Veloverkehr steht zwischen Safenwil und Kölliken der kantonale Radweg entlang der SBB zur Verfügung.

Der Deckbelag soll im Mai/Juni 2024 unter Vollsperrung eingebaut werden. Zusätzlich wird der bestehende Deckbelag der Kantonsstrasse von der B. Wilhelm AG bis zum Kreisel Gärbi noch abgefräst und erneuert. Weitere Informationen zur Sperrung folgen.

Die Unternehmung, Bauleitung und die Abteilung Tiefbau setzen alles daran, die Beeinträchtigungen während der Bauzeit möglichst gering zu halten und bittet die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen. AG