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Wird die Fussball-Saison 2019/20 annulliert?

Nach einer Videokonferenz am Samstag hat die Amateurliga mit den Präsidenten der 13 Regionalverbände entschieden, dem Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) folgenden Antrag zu stellen: Die Saison 2019/20 im Amateurfussball soll abgebrochen und annulliert werden.

Kein Fussball in der 2. Liga interregional, in den regionalen 2. Ligen, in der 3. Liga, in der 4. Liga, in der 5. Liga und auch kein Fussball im Juniorenbereich, bei den Senioren und Veteranen: Der Spielbetrieb im Amateurfussball wird aller Voraussicht nach bis im August dieses Jahres ruhen. Es soll nach Ansicht der Amateur-Liga und der Regionalverbände keine Meister, keine Aufund Absteiger und keine Cupsieger geben.

Teilnahme im Schweizer Cup per Losentscheid
Der Aargauer Cupfinal-Tag in Zofingen vom 21. Mai ist davon ebenfalls betroffen. Die Teilnehmer am Schweizer Cup sollen per Los aus den in den regionalen Cup-Wettbewerben übrig gebliebenen Teams bestimmt werden. Einen entsprechenden Antrag zum Saisonabbruch und der Meisterschafts- Annullation stellen die 13 Regionalverände und die Amateur-Liga dem Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands (SFV). Der Entscheid dazu fiel einstimmig im Rahmen einer Video- Telefonkonferenz. Der Zentralvorstand des SFV wird den Antrag und die damit verbundenen Konsequenzen prüfen und möglichst schnell entscheiden.

Offen ist nach wie vor, ob der Spielbetrieb in der Super League, in der Challenge League, in der Promotion League und in der 1. Liga im Juni aufgenommen wird. Dieser Entscheid dürfte frühestens Ende April fallen.

AFV hält sich Möglichkeit offen
Die Anlässe «UEFA Regionenpokal» vom 20. Juni in Baden mit der «Aargauer Nati» (Auswahl der besten Aargauer 1.-Liga- und 2.-Liga-inter-Spieler), die von Norbert Fischer trainiert wird, sowie das «AFV Allstar-Game» vom 26. Juni in Frick mit der von Urs Longo Schönenberger gecoachten 2.-Liga- Auswahl bleiben derzeit an den angegebenen Daten terminiert. Der Aargauische Fussballverband hält sich die Möglichkeit offen, je nach Lockerung der behördlichen Massnahmen diese Anlässe durchzuführen.