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«Wir sind nicht gegen neuen Schulraum!»

Das Referendum gegen den an der «Herbst-Gmeind» bewilligten Verpflichtungskredit von 3,7 Millionen Franken für provisorische Schulraum-Module beim Dorfplatz wurde Anfang Woche mit 598 Unterschriften eingereicht. 590 davon sind gültig. Am 7. März kommt es zur Volksabstimmung.

Gemeindeschreiber Felix Fischer nahm am Montagmorgen vom ehemaligen Gemeindeammann Fredy Gut freundlich und gut gelaunt ein dickes Dossier entgegen. Darin befinden sich 598 Unterschriften von Köllikerinnen und Köllikern, die sich gegen den von der Gemeindeversammlung beschlossenen Verpflichtungskredit von 3,7 Millionen Franken für den provisorischen «Modularen Schulraum» auf dem Dorfplatz aussprechen.

598 Unterschriften wurden am Montag an die Gemeinde Kölliken übergeben.

Fredy Gut wurde begleitet von Armin Bührer und Guido Beljean, dem ehemaligen Gemeinderat. Zu dritt haben sie die Unterschriften gesammelt und dabei «offene Türen» eingerannt, wie sie erzählen. «Die Kölliker waren gut informiert und wussten genau, um was es geht», sagt Fredy Gut. Es geht um den Bau eines Schulprovisoriums für 3,7 Millionen Franken. Der Verpflichtungskredit wurde an der «Herbst-Gmeind» mit 37 Ja gegen 20 Nein angenommen. Dank des erfolgreichen Referendums hat nun das Volk das letzte Wort.

Der Gemeinderat hat die Abstimmung aufgrund der Dringlichkeit auf den 7. März festgesetzt. «Wir sind nicht gegen neuen Schulraum », stellen die Unterschriftensammler klar. Fredy Gut erklärt, warum er mit seinem Team das Referendum ergriffen hat: Als 2015 das neue Schulhaus am Farbweg eingeweiht wurde, geschah dies mit dem Hinweis, dass es jederzeit erweitert und aufgestockt werden kann, falls es eines Tages mehr Schulraum bräuchte. «Die Leute erinnern sich noch heute genau an dieses Modell und verstehen es nicht, warum die Gemeinde dies jetzt nicht tut, sondern ein neues Schulprovisorium auf dem Dorfplatz erstellen möchte, für fast vier Millionen Franken», bringt es Fredy Gut auf den Punkt.

Das Schulhaus am Farbweg wurde vor fünf Jahren eingeweiht. Die Unterschriftensammler möchten nun erreichen, dass es um ein Stockwerk erhöht wird.

Dass die Gemeinde im Vorfeld der «Gmeind» nicht oder nur wenig informiert hat über das Millionen- Provisorium, kann der ehemalige Ammann nicht verstehen. Völlig unbestritten ist, dass es in Kölliken neuen Schulraum braucht.

Wegen des grossen Zeitdrucks will die Gemeinde ein Provisorium auf dem Dorfplatz bauen. Gemäss den Unterschriftensammlern wäre es jedoch möglich, das Schulhaus am Farbweg mit einer leichten zeitlichen Verzögerung zu der von der Gemeinde und der Schule genannten Frist um ein Stockwerk zu erhöhen.

Die drei Initianten des Referendums sind der Meinung, dass es auch bei der Gemeinde-Variante eine ähnliche Verzögerung geben würde.

Zweites Referendum «Wallenmatt»
Pünktlich zum Abgabetermin wurde am Montag ein zweites erfolgreiches Referendum mit 375 Unterschriften von Sarah Mathys eingereicht. Hier geht es um den Erschliessungs-Kredit der Überbauung «Wallenmatt» von 505’000 Franken. Geplant sind 77 Wohnungen.

Sorgen bereitet den Anwohnern, dass die Wallenmattstrasse als Erschliessungsstrasse vorgesehen ist. Diese Strasse dient den Kindern des Quartiers als Schulweg. An der «Herbst- Gmeind» wurde ein Rückweisungsantrag mit 22 zu 24 Stimmen knapp abgelehnt. Das erfolgreiche Referendumsbegehren wird vom Gemeinderat am 11. Januar beraten. Die Urnenabstimmung dazu wird voraussichtlich am 13. Juni erfolgen.

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Bauherr: Ugur Dere, Langgrütstrasse 115, 8047 Zürich
Bauobjekt: Projektänderung Umgebung
Bauplatz: Lottenweg 36, Parzelle 2727

Bauherr: Landolt Nicole und Pascal, Talstrasse 24, 5037 Muhen
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung und Elektroboiler durch Luft-Wasser-Wärmepumpe
Bauplatz: Talstrasse 24, Parzelle 1645

Bauherr: Evangelisch-methodistische Kirche Muhen,
Alte Strasse 8, 5037 Muhen
Bauobjekt: Holzbrotbackofen im Garten
Bauplatz: Alte Strasse 8, Parzelle 2141

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Bauherr: Credit Suisse Anlagestiftung, Real Estate Switzerland Kalandergasse 4, 8045 Zürich
Bauobjekt: Gebäudehüllensanierung, neues Flachdach
Bauplatz: Eichenweg 3, Parzelle 232

Bauherr: Suter Angelika und Reto, Eggacherweg 17,
5035 Unterentfelden
Bauobjekt: Schwimm-Spa und Sichtschutz
Bauplatz: Eggacherweg 17, Parzelle 1313

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Bauherr: Minder Lars und Melanie, Talstrasse 64, 5042 Hirschthal
Bauobjekt: Beheiztes Schwimmbad, Stützmauern, Umgebungsgestaltung
Bauplatz: Talstrasse 64, Gebäude Nr. 494, Parzelle 599

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Bauherr: Einwohnergemeinde Oberentfelden, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Sanierung Engelscheune
Bauplatz: Dorfstrasse 3, Parzelle Nr. 394
Zusatzgesuch: Kantonale Zustimmung

Die Baugesuchsunterlagen können auf der Gemeinde-Homepage elektronisch eingesehen werden unter: www.oberentfelden.ch/aktuelles/baugesuche.

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Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2020 in Rechtskraft erwachsen.

Gränichen, 7. Januar 2021
Gemeinderat Gränichen

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Bauherr: Sunrise Communications AG, Glattpark
Bauobjekt: Neubau Mobilfunk-Antennenmasten
Bauplatz: Hauptstrasse, Parzelle 2442

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Der Gemeinderat erklärt das Referendum gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020, Traktandum 4.1 (indexierter Verpflichtungskredit von 3’700’000 Franken für modularen Schulraum), als zustande gekommen.

Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens ist 287. Eingereicht worden sind 590 gültige und 8 ungültige Unterschriften.

Die Referendumsabstimmung findet am 7. März 2021 statt.

Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020, Traktandum 4.2 (Erschliessung Wallenmatt), wurde ebenfalls ein Referendumsbegehren eingereicht. Dieses ist noch in Prüfung. Der Gemeinderat wird dazu voraussichtlich in einer Woche informieren.

5. Januar 2021
Der Gemeinderat

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Bauherr: Hofmann Ernst, Pfaffenberg 136, 5044 Schlossrued und
Hofmann Hansrudolf, Oberer Hofacker 257, 5044 Schlossrued
Bauobjekt: Umbau Bauernhaus Nr. 55 und Einbau Schnitzelheizung Gebäude Nr. 55 und Nr. 136
Bauplatz: Pfaffenberg, Parzelle 420

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Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde für die Gemeinde Buchs gleichzeitig der kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet. Er ersetzt den Verkehrsrichtplan der Gemeinde Buchs von 2007 und ist ein für Kanton und Gemeinde behördenverbindliches Planungsinstrument. Der KGV dient der umfassenden und vorausschauenden sowie auf die Siedlungsentwicklung abgestimmten Verkehrsplanung. Der KGV beinhaltet Ziele und Zielbilder, welche den Zielzustand 2035 je Verkehrsmittel beschreiben. Damit die Ziele in diesem Zeithorizont erreicht werden, ist ein Paket an Massnahmen umzusetzen, welche einzeln in Massnahmenblättern beschrieben werden. Die Zielsetzungen des regionalen Gesamtverkehrskonzepts Aarau (rGVK) sind im KGV Buchs aufgenommen.

Der Kanton hat den kommunalen Gesamtplan Verkehr vorgeprüft, der Gemeinderat hat ihn zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Der kommunale Gesamtplan Verkehr liegt nun vom 8. Januar 2021 bis und mit 26. März 2021 bei der Abteilung Bau Planung Umwelt, 2. Obergeschoss, Gemeindehaus Buchs, öffentlich auf und kann während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und nach vorgängiger telefonischer Anmeldung (Tel. 062 834 74 20) eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Website der Einwohnergemeinde Buchs (Gemeinde/Projekte) einsehbar.

Hinweise und Vorschläge zur Planungsvorlage können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

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Bauherr: Brunner Zimmerei Holzbau GmbH, Picardiestrasse 25, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Einbau Wärmepumpe, Wärmedämmung Wand/Dach
Bauplatz: Stockacher 483, Parzelle 664

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Für den Fischfang vom 1. März bis 30. September 2021 in der Suhre, von der Oeden Gasse (Gemeindegrenze Unterentfelden/Suhr) bis zum Lochwuhr in Buchs, gibt die Ortsbürgergemeinde Suhr eine beschränkte Anzahl Fischereikarten ab. Der Preis für eine Karte beträgt Fr. 295.–. Seit 1. Januar 2010 ist ein Sachkundenachweis obligatorisch. Einwohner von Suhr erhalten den Vorzug, allfällig übrige Fischereikarten werden auch an Auswärtige vergeben.

Anmeldungen mit dem entsprechenden Sachkundenachweis (Kopie) sind bis spätestens 22. Januar 2021 schriftlich an den Gemeinderat Suhr zu richten.

Gemeinderat Suhr