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Pumptrack für die Jugend der Region

Bei der Sportanlage Suhrenmatte in Buchs soll ein fixer Pumptrack für die Jugend der Region entstehen. Das Baugesuch liegt ab morgen Freitag offiziell auf. Das Crowdfunding startet am 18. Juni auf www.lokalhelden.ch.

«Ein Velospielplatz sollte so selbstverständlich zu einer zeitgemässen Infrastruktur gehören wie zum Beispiel eine Tschuttiwiese und andere Spiel- und Sportplätze», sagt Simon Kaufmann vom Verein Pumptrack Aarau. «Aus unserer Sicht kommt das Velofahren als Freizeitbeschäftigung in der heutigen Gesellschaft zu kurz.» Dem will der Verein Pumptrack Aarau entgegenwirken und den Kindern und Jugendlichen der Region einen solchen Velospielplatz bei der Sportanlage Suhrenmatte in Buchs zur Verfügung stellen. Gleich neben dem Veloweg und hinter der Turnhalle soll sich der Pumptrack befinden. Dort auf gut 1000 m2 wird dann ein knapp 200 Meter langer abwechslungsreicher Rundkurs gebaut. Das Baugesuch dafür liegt ab dem 11. Juni bei der Gemeinde Buchs auf.

60’000 Franken mit Crowdfunding
Der Verein rechnet dabei mit Gesamtkosten von 300’000 Franken. «In den letzten Monaten haben wir bereits sehr viele Zusagen von tollen Sponsoren erhalten und rechnen mit einem Beitrag aus dem Swisslos-Sportfonds des Kantons Aargau», erzählt Simon Kaufmann. Es fehlen noch 60’000 Franken, die der Verein mittels Crowdfunding decken möchte. Das Crowdfunding läuft ab dem 18. Juni über die Plattform www.lokalhelden.ch. «Man kann uns aber auch als Gönner direkt unterstützen oder eine oder mehrere der feinen Pumptrack-Spezialartikel bei den beiden Buchser Bäckereien kaufen», so Simon Kaufmann.

Begeisterung und Gegenwind
Das Projekt Pumptrack stösst auf sehr viel Unterstützung quer durch die Bevölkerung und auch der Verein zählt mittlerweile über 100 Mitglieder. Es gibt aber auch Gegenwind wie Simon Kaufmann sagt: «Einige Anwohner der Suhrenmatte sind mit der Standortwahl nicht zufrieden und befürchten Lärmprobleme.» Sie hätten auch bereits angekündigt Einsprache zu erheben. Der Verein und der Gemeinderat sind jedoch weiterhin vom Standort überzeugt. «Der Standort ist zu Fuss oder auf dem Velo super erreichbar. Und der Abstand zu den nächsten Anwohnern ist mit über hundert Meter sehr gross. Ausserdem gibt es auf der Sportanlage Trinkwasser und auch ein WC, welches man benutzen kann», erklärt Simon Kaufmann die Standortwahl. «Es gibt sehr viele positive Beispiele von Pumptracks, bei welchen es trotz der Lage direkt im Wohnquartier zu keinen Problemen kam und wir glauben ganz fest, dass es auch in der Suhrenmatte zu einem guten Miteinander kommen wird.»

Weitere Informationen gibt es auf www. pumptrack-aarau.ch. Das Projekt beim Crowdfunding unterstützen kann man über lokalhelden.ch.

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Kanton schafft Angebote für flexible Impfung

Ab Anfang Juli impfen zahlreiche Apotheken im Kanton und es entstehen neue bewegliche Impfangebote. Das ist mit ein Grund, dass das Impfzentrum Laufenburg Ende Juli seinen Betrieb einstellt. Wer dort noch auf der Warteliste steht, wird seine Impftermine bis dann erhalten.

In der letzten Woche hat die kantonale Impfkampagne 40’000 Impfungen durchgeführt, was einen neuen Höchstwert darstellt. Von den Kapazitäten her könnte der Kanton Aargau pro Woche etwa 50ʼ000 Impfungen vornehmen. Die grösseren Liefermengen des Impfstoffs sowie das daraus resultierende höhere Impftempo hat zur Folge, dass die Warteliste für die Covid-19-Impfung im Kanton Aargau schrumpft. Es kommen jedoch weiterhin täglich über 1000 Neuregistrierungen hinzu. Derzeit befinden sich noch etwa 75ʼ000 Personen auf der Warteliste. Sie alle werden noch im Juni ihre Termine erhalten – sofern die vom Bund angekündigten Impfstofflieferungen eintreffen. Zurzeit erhalten Personen Termine, die sich im März registriert haben, an einigen Standorten sogar schon jene, die sich im April registriert haben.

130 Apotheken wollen impfen
Die kantonale Impfkampagne ist auf diese Entwicklung vorbereitet und plant den Rückbau der Kapazitäten, um leerstehende Impfkapazitäten abzuwenden. Als erstes stellt der Impfstandort Laufenburg Ende Juli seinen Betrieb ein. Wer sich bis jetzt dort angemeldet hat, wird bis Ende Juli weiterhin Termine für die erste und die zweite Impfung erhalten. Der Vertrag für die gemieteten Räumlichkeiten läuft auf diesen Zeitpunkt hin aus. Der zweite Standort im Fricktal, jener in Rheinfelden, bleibt weiter in Betrieb. Zudem haben 130 Apotheken im ganzen Kanton ihr Interesse bekundet, ab anfangs Juli Impfungen durchzuführen.

Neue Angebote in Planung
Voraussichtlich ab Juli wird der Kanton neue bewegliche Impfstationen anbieten. Vorgesehen sind etwa Impfungen in Betrieben oder nach den Sommerferien auch in Schulen – sofern bis dann Impfstoffe für Jugendliche unter 16 Jahren zugelassen sind. Auch die Schaffung von «Drive-in» oder «Walk-in»-Angeboten in den bisherigen Impfzentren wird geprüft. Mit diesem Angebot wäre auch eine Impfung ohne Voranmeldung denkbar. Sobald die neuen Angebote im Detail geplant sind, informiert die Impfkampagne aktiv.

Jetzt registrieren
Es ist absehbar, dass wegen des Rückgangs der Nachfrage vor allem die kleineren Impfstandorte früher oder später ihren Betrieb stark reduzieren oder einstellen müssen. In erster Linie hängt dies von der Nachfrage nach Covid- 19-Impfungen ab. Ob der Betrieb anfangs 2022 für die sogenannte «Booster»-Impfung, also eine Nachimpfung für einen längeren Impfschutz, wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch nicht klar. Wer noch nicht registriert ist, sollte sich möglichst rasch anmelden.

Viele Impfwillige haben gewartet, weil sie älteren Menschen oder Risikogruppen den Vortritt lassen wollten. Das ist heute nicht mehr nötig. Personen über 65, Mitarbeitende im Gesundheitswesen und auch vorerkrankte Menschen sind seit April 2021 geimpft. Jetzt sollte sich die breite Bevölkerung impfen lassen, um sich selbst, aber auch ihr Umfeld zu schützen.

Impfzertifikat im Sommer
Die Impfkampagne bereitet sich auf die Einführung des Zertifikats vor. Der Bund testet im Juni erste Lösungen zur Einführung, und auch der Kanton Aargau beteiligt sich an diesen Tests. Ziel dieser Tests ist die Klärung von offenen Fragen und der Aufbau der notwendigen Infrastruktur. Ab dem 30. Juni findet schrittweise die Einführung des neuen Zertifikats statt. Es dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung und ein negatives Testresultat.

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Mit Weitsicht in die Zukunft

Um ihr Engagement in den Bereichen Ökologie, Klima und Mobilität zu unterstreichen startet die Stadt Aarau die Kampagne «Nachhaltige Stadtentwicklung» unter dem Label Weitsicht. Die Kampagne soll die Aarauerinnen und Aarauer für die Themen Klima, Mobilität und Ökologie sensibilisieren. Die Bevölkerung soll dazu motiviert werden, einen freiwilligen Beitrag zur Erreichung der städtischen Ziele zu leisten. Die Kommunikationskampagne zum Thema «nachhaltige Stadtentwicklung» soll in den nächsten fünf Jahren (seit Mai 2021 bis Ende 2025) verschiedene Zielgruppen sensibilisieren, informieren und zu nachhaltigerem Handeln anregen.

Sensibilisieren und motivieren
«Die Klimaerwärmung aber auch die knapper werdenden Ressourcen zwingen uns unser heutiges Handeln auf das Übermorgen auszurichten und langfristig nachhaltig zu denken», sagt Stadtrat Werner Schib (Ressort Verkehr und Umwelt). «Seitens Stadt haben wir uns bereits sehr für Nachhaltigkeit engagiert. Die Leute müssen aber von sich aus mitmachen. Wir können nur versuchen darauf aufmerksam zu machen, zu sensibilisieren und zu motivieren.»

Velostation-Einweihung und der wertvollste Baum
Genau deshalb fand am Samstag im Kasinopark unter dem Label Weitsicht eine Standaktion zum Thema Biodiversität statt. Mit dieser Aktion machte die Stadt Aarau auf einen Lebensraum mit einheimische Pflanzen, welche Nahrung für Insekten und Vögel bieten, aufmerksam und feierte das im vergangenen Herbst verabschiedete städtische Biodiversitätskonzept. An die Passantinnen und Passanten wurden kleine Blumentöpfe mit einheimischen Pflanzen verteilt. Begleitet wurde die Aktion mit einem grossen Blumentopf, in dem ein grosser Weissdorn und Blumenwiesen-Ziegel (Sellana Blumenwiese) zu sehen sind. Interessierte Besucher*innen konnten sich am Stand über das Engagement der Stadt Aarau zu den Themen Ökologie, Klima und Biodiversität informieren.

Und es sind auch noch weitere Veranstaltungen geplant. Zum Thema Mobilität findet im Herbst das Eröffnungsfest der neuen Velostation am Bahnhof statt. Zeitgleich wird der Veloweg Torfeld Nord eröffnet. Ebenfalls im Herbst wird anlässlich des Klimapreises 2021 der wertvollste Baum auf privatem Grund ausgezeichnet.

Klimaspaziergänge mit dem Naturama
Die Stadt Aarau bietet zudem in Zusammenarbeit mit dem Naturama Klimaspaziergänge an. Auf vier verschiedenen Streifzügen wird die Hitzebelastung an verschiedenen Klima-Tatorten erkundet. Der erste Klima-Spaziergang findet am Donnerstag, 17. Juni von 17.00 bis 19.30 Uhr statt und führt durch die Quartiere Scheibenschachen und Hungerberg. Im Fokus stehen dabei vor allem die Bepflanzungen. Anmeldungen unter www.naturama.ch.

Weitere Infos zum Thema nachhaltige Stadtentwicklung gibt es auf aarau.ch.

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Bauherr: Stockwerkeigentümergesellschaft, Gislifluestrasse 5, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Innenaufstellung
Bauplatz: Gislifluestrasse 5, Parzelle 2135

Bauherr: Truong Duc Thanh, Wynenfeldweg 12, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Anbau und Umnutzung EFH, Sitzplatzüberdachungen
Bauplatz: Wynenfeldweg 12, Parzelle 1803

Bauherr: Verein Pumptrack Aarau, Aarenaustrasse 29,
5000 Aarau
Bauobjekt: Pumptrack
Bauplatz: Suhrenmatte Sportanlage, Parzelle 2067

Bauherr: SFP Commercial Properties AG, c/o Swiss Finance & Property Funds AG, Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich
Bauobjekt: Umnutzung Büro/Archiv zu Crossfit
Bauplatz: Amsleracherweg 8, Parzelle 601
Bewilligungen: BVU, AGV

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Dienstag, 22. Juni 2021, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal

Traktanden

  1. Postulat Joel Blunier, EVP: Pilotprojekt «Arbeit für Sozialhilfe». Bericht und Antrag
  2. Entschädigungen und Sitzungsgeld für den Einwohnerrat und dessen Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025
  3. Besoldung des Gemeinderats für die Amtsperiode 2022/2025
  4. Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2020
  5. Postulat von Denise Zeller Xenaki, die Mitte, betreffend Überprüfung der Schulwegsicherheit in Buchs
  6. Postulat von Marius Fedeli, SP, betreffend Regionales Naturnetz im Raum Aarau
  7. Postulat von Reto Bianchi, glp, betreffend Sammelstellen
  8. Motion von Marius Fedeli, SP, betreffend Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees
  9. Eingänge
  10. Verschiedenes

Die Verhandlungen des Einwohnerrats sind öffentlich. Die Zuschauerzahl ist aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt. Interessierte Personen müssen sich deshalb vor der Sitzung bei der Gemeindekanzlei, Tel. 062 834 74 10, oder nicole.keusch@buchs-aargau.ch zur Teilnahme anmelden.

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An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2021, die von 71 der 298 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern besucht worden ist (23,8%), wurden folgende Beschlüsse definitiv gefasst:

  1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürger-
    gemeindeversammlung vom 19. November 2020
  2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2020
  3. Zustimmung Jahresrechnung 2020
  4. Genehmigung Gemeindevertrag Forstbetrieb Wyna-Suhre

Gemeinderat Suhr

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Folgende Personen haben bei der Gemeinde Suhr ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Schneider, Helmut, geb. 1972, männlich, von Deutschland, 5034 Suhr, Gysulaweg 9
  • Marder, Dietmar Gerhard, geb. 1965, männlich, von Deutschland, 5034 Suhr, Kongoweg 13
  • Marder, Beate Angelika, geb. 1970, weiblich, von Deutschland, 5034 Suhr, Kongoweg 13
  • Marder, Jakob Henrik Finn, geb. 2009, männlich, von Deutschland, 5034 Suhr, Kongoweg 13
  • Marder, Filippa Carlotta, geb. 2010, weiblich, von Deutschland, 5034 Suhr, Kongoweg 13
  • Jahiu, Gentijana, geb. 1997, weiblich, von Serbien, 5034 Suhr, Suhreparkweg 2

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Suhr eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat Suhr

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Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2021 veröffentlicht:

  1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 27. November 2020
  2. Genehmigung Gemeinderechnung 2020
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2020
  4. 1. Genehmigung der Anstaltsordnung für den Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal und damit die Zustimmung zur Gründung des Forstbetriebes Suhrental-Ruedertal auf den 1. Januar 2022
    2. Auflösung des Forstbetrieb Leerau-Rued per 30.6.2022

Alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung konnten abschliessend gefasst werden. Sie unterliegen nicht dem fakultativen Referendum.

Moosleerau, 4. Juni 2021
Der Gemeinderat

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Einwohnergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2020 des Gemeinderats
  3. Passation und Genehmigung der Jahresrechnung 2020
  4. Genehmigung der Kreditabrechnung Leinstrasse
  5. Zustimmung zu den Gemeinderatsentschädigungen ab der Amtsperiode 2022/2025
  6. Zustimmung zur Einführung des Mittagstisches
  7. Genehmigung des jährlichen Sockelbeitrages an den Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal
  8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Muhen an Petrović Miodrag und Vesna
  9. Zustimmung zur Durchführung einer systematischen Bedarfserhebung für schulergänzende Tagesstruktur-Angebote nach der Einführung der neuen Führungsstrukturen (Überweisungsantrag GLP).

Ortsbürgergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2020
  2. Passation und Genehmigung der Jahresrechnung 2020
  3. Zustimmung zum Beitritt der Gemeinde Muhen zum Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal per 1. Januar 2022
  4. Zusicherung des Ortsbürgerrechts von Muhen an Spycher Marc, Robin, Ronja und Roy

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 8 der Einwohnergemeinde) und Ortsbürgerrechts (Traktandum 4 der Ortsbürgergemeinde), unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Einwohnergemeinde kann ein Fünftel der Stimmberechtigten und bei der Ortsbürgergemeinde ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen ist. Eine Muster-Unterschriftenliste kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 12. Juli 2021

Gemeinderat Muhen

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dez. 2020
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2020
  4. Zustimmung zum Beitritt in den Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal
  5. Zustimmung zur Einsetzung der Finanzkommission und des Wahlbüros der Einwohnergemeinde während der Amtsperiode 2022/2025

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dez. 2020
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2020
  4. Genehmigung des Personalreglements
  5. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 810’000.– für die Erschliessung der Gewerbezone Neumatte
  6. Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Sockelbeitrags an den Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal
  7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
    7.1 Karakurd Rukiye
    7.2 Karakurd Hasan
    7.3 Khudhur Chiman

Da das Beschlussquorum von 1/5 der Stimmberechtigten bei allen Abstimmungen erreicht wurde, unterstehen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 7), unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im «Landanzeiger» ergriffen werden. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 12. Juli 2021

Hirschthal, 7. Juni 2021
Gemeinderat

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Der Kreisschulrat hat an der 62. Sitzung vom 2. Juni 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der 61. Sitzung des Kreisschulrates vom 13. Januar 2021
  2. Genehmigung der Abrechnung der Verpflichtungskredite:
    2.1 Genehmigung der Rückgabe von Fr. 554’530.45 aus dem Verpflichtungskredit zur Instandsetzung der Gebäude der Schule Entfelden in der Höhe von Fr. 750’000.–
    2.2 Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 910’000.– für zwei provisorische Kindergärten in Oberentfelden mit Ausgaben von Fr. 953’058.36 und einem Mehraufwand von Fr. 43’058.36 (+ 4,73%)
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 (inkl. Rechnungskommentar 2020, Erfolgsrechnung 2020 und Investitionsrechnung 2020)
  4. Genehmigung eines siebenköpfigen Schulvorstands als oberstes Organ des Verbandes als Ersatz der Schulpflege und des Kreisschulrats auf den 1. Januar 2022 und entsprechende Änderung der Satzungen.

Gegen die Beschlüsse gemäss Ziffern 1 bis 4 kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung das Referendum ergriffen werden. Erforderlich sind die Unterschriften von einem Zehntel der Stimmberechtigten. Referendumsbegehren sind einzureichen beim Präsidenten der Kreisschulpflege, Cyrill Grüter, Isegüetlistrasse 19, 5036 Oberentfelden.

5036 Oberentfelden, 10. Juni 2021
Schule Entfelden Kreisschulrat

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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, Bäume und Sträucher dauerhaft so im Schnitt zu halten, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Pflanzen dürfen nicht in den Strassenraum ragen. Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,50 m und bei Gehwegen 2,50 m betragen. Besonders zu beachten sind Pflanzen, die im Bereich von Strasseneinmündungen und Kurven die Sichtzonen beeinträchtigen oder Beleuchtungskandelaber, Verkehrssignale etc. verdecken und damit die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen können.

Abteilung Bau Planung Umwelt