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Die Pandemie originell ausgebremst

«Der Xaver-Award ist ein Branchenpreis der Swiss LiveCom Association, bei dem das Heitere On Air-Festival als besonders innovative Antwort auf die Pandemie-Situation ausgezeichnet wurde», erklärt Christoph Bill. Entstanden ist die Idee für ein virtuelles Festival aus der Ungewissheit heraus. Bill: «Im Winter 2020 waren wir ziemlich ratlos. Wir hatten keine Ahnung, ob oder was wir im Sommer 2021 überhaupt machen können. Wir waren jedoch beseelt vom Gedanken, den Fans Live-Erlebnisse und den Künstlerinnen und Künstlern Auftritte im Rahmen des Möglichen zu bieten.» Also überlegte sich Bill ein Festivalkonzept, das vor Ort möglichst lange skalierbar bleibt und dafür örtlich erweitert und mit einem interaktiven Live-Stream ergänzt wird.

In unbekannte Abenteuer
Bill stellte ad hoc ein kleines Team zusammen, das sich ins unbekannte Abenteuer voller Herausforderungen stürzte. «Wir mussten alle Rechte einholen, um die Konzerte überhaupt übertragen zu dürfen. Technisch brauchten wir eine Infrastruktur, die keine Verzögerungen, sogenannte Latenzzeiten, bei der Übertragung entstehen lässt und die gleichzeitig die Gäste vor Ort wie auch die Zuschauer an anderen Standorten befriedigend bedienen, aber auch einbeziehen und untereinander verbinden konnte. Kreativ mussten wir für sechs Abende eine moderierte Livesendung inklusive aller Konzerte sowie Interviews und Hintergrund-Storys erschaffen. Zu Hause sassen vom 7. bis 12. September 2021 – sichtbar auf Grossleinwand auch für die Live-Zuschauer vor Ort – Festival-Besucher vor ihren Bildschirmen, einzeln oder als Familie. Gruppen veranstalteten sogar eigene Anlässe mit Grossleinwänden! Die Moderatoren und Musiker auf der Bühne auf dem Heitere konnten all diese Menschen direkt ansprechen, sie einbeziehen und sie auch mit dem Live-Publikum vor Ort interagieren lassen.» Das Heitere On Air-Team wollte allerdings noch mehr und erschuf ein komplettes virtuelles Festivalgelände, auf dem sich die Besucher – nachdem sie sich einen eigenen Avatar zusammengestellt hatten – frei bewegen und mit anderen virtuellen Gästen per Videochat unterhalten konnten. Auf diesem virtuellen Festivalgelände waren auch Künstler und Sponsoren präsent, luden zum Spielen ein und lockten mit attraktiven Preisen. Darüber hinaus wurden Satelliten-Events mit weiteren Konzerten an Aussenstandorten organisiert, die auf den Heitere übertragen wurden. Und sogar sogenannte Meet&Greet, bei denen die Fans vor ihren Bildschirmen ihre Lieblingsbands treffen konnten, wurden möglich gemacht.

Das gab es vorher noch nie
«Das Ganze war sehr komplex in der Realisierung, der Zeitdruck war enorm und der Aufwand erwies sich für unsere Verhältnisse als gigantisch», sagt Heitere-Chef Bill rückblickend. «Ein virtuelles Festival in dieser Art gab es vorher noch nie, das war schon ziemlich revolutionär. Ich möchte auch betonen, dass es ohne die finanzielle Unterstützung des Kantons und des Bundesamtes für Kultur nicht zu stemmen gewesen wäre. Obwohl wir neben den insgesamt rund 15’000 Live-Besuchern des reduzierten Heitere Open Airs gut 1000 virtuelle Festival-Besucher hatten, womit wir sehr zufrieden sind, hat sich das Ganze nicht gerechnet. Umso schöner ist die nachträgliche Belohnung mit dem Xaver-Award für uns.» Dass eine parallel zum regulären Festival laufende On Air-Ausgabe gefehlt hat, liegt einzig an den finanziellen Ressourcen, die in den vergangenen zwei verlustreichen Jahren bereits genug strapaziert wurden. Für die Zukunft sieht Bill jedoch ein grosses Potential in der Verknüpfung der Technologien, die bei Heitere On Air zum Einsatz kamen: «Die ganze Geschichte könnten wir noch auf verschiedenste Weise ausbauen und perfektionieren, das haben wir deutlich gemerkt.»

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Gemeinderat: Eigentlich wäre eine Steuerfusserhöhung nötig

Das Budget 2023 basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 97 %. Der Umsatz (Einwohnergemeinde inkl. Eigenwirtschaftsbetriebe) wird mit 28’276’250 Franken um rund 3,2 Mio. Franken oder um rund 12,8 % höher als im Vorjahresbudget ausgewiesen. Als Gesamtergebnis wird ein Aufwandüberschuss von 842’050 Franken (Budget 2022: 658’450 Franken) vorgesehen. Bei einer Selbstfinanzierung von 938’050 Franken und Nettoinvestitionen von lediglich 550’000 Franken resultiert ein Finanzierungsüberschuss bzw. eine Vermögenszunahme von 388’050 Franken.

Grundsätzlich zeigen die langfristige Entwicklung des Finanzhaushaltes sowie auch das Budget 2023, dass eine Steuerfusserhöhung nötig wäre. Die wirtschaftliche Situation hat sich aber derart verändert, dass der Gemeinderat die Bevölkerung nicht noch zusätzlich mit einer Steuererhöhung belasten will. Zudem soll die finanzielle Situation im nächsten Jahr gesamtheitlich, nach Vorliegen der Erkenntnisse aus dem laufenden Projekt «Schulraumplanung», beurteilt werden. Viele verschiedene Unsicherheiten auf der Aufwand- wie auch auf der Ertragsseite, verursacht bspw. durch den Ukraine-Krieg, die Inflation, die Steuergesetzrevision oder auch durch allfällige «Spätfolgen» der Pandemie, bilden aktuell keine fundierte Grundlage für eine Steuerfusserhöhung.

Im Vergleich zum Vorjahresbudget nimmt der betriebliche Aufwand um über 1,3 Mio. Franken zu, der betriebliche Ertrag hingegen weist eine Zunahme von lediglich knapp 700’000 Franken aus. Insbesondere die teuerungsbedingten Mehrkosten, die markant gestiegenen Energiekosten sowie die erneut stark gestiegenen Kosten in den Bereichen Bildung (plus 480’000 Franken), Gesundheit (plus 245’000 Franken) und Soziales (274’000 Franken) haben diese negative Entwicklung zu verantworten. Seitens der Steuererträge wird mit leicht höheren Einnahmen gerechnet. Ohne die budgetierten ausserordentlichen und einmaligen Buchgewinne aus dem Verkauf von zweier Liegenschaften müsste das Gesamtergebnis nochmals deutlich schlechter ausgewiesen werden. Die Eigenwirtschaftsbetriebe (Wasser, Abwasser, Abfall, Elektrizität und Kleinwasserkraftwerk) sind solide unterwegs und weisen alle positive Ergebnisse aus. Für die Einwohnergemeinde (ohne Eigenwirtschaftsbetriebe) sind im nächsten Jahr Investitionsausgaben von 550’000 Franken geplant. Diese betreffen hauptsächlich die Bereiche Bildung (210’000 Franken) sowie Strassen (280’000 Franken).

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Wieder vollzählig: Kirchgemeinde entgeht der Zwangsverwaltung

Die reformierte Kirche Uerkheim hat eine weitere Kirchenpflegerin gefunden. Das ist eine gute Nachricht für die Mitglieder der Kirchgemeinde. Bei den Wahlen vom 25. September kandidierten drei Personen für die sieben Sitze. Sie alle wurden wiedergewählt. Es braucht aber mindestens vier Personen in der Kirchenpflege, damit die Kirchgemeinde handlungsfähig bleibt – ansonsten droht die Zwangsverwaltung durch einen Kurator.

Die Rettung heisst Andrea Lüscher. Markus Kappeler, der Kirchenpflegepräsident, sagt, er habe noch am Wahlsonntag erfahren, dass sie interessiert wäre, und hat Kontakt mit ihr aufgenommen. Danach habe Lüscher die zehn Unterschriften von Mitgliedern der Kirchgemeinde eingereicht, die nötig sind, um sich innert zehn Tagen nach den Wahlen für die Kirchenpflege zu melden. «Ich habe sie dann in einem persönlichen Gespräch kennengelernt», fährt der Kirchenpflegepräsident fort. Andrea Lüscher ist verheiratet und hat zwei Kinder im Vorschulalter. Die Familie ist seit rund sieben Jahren in Uerkheim wohnhaft. Da in den zehn Tagen keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, ist Lüscher in stiller Wahl gewählt. Somit ist die Kirchenpflege beschlussfähig. Isabelle Basler-Stutz, die am 25. September zwar nicht offiziell kandidierte, aber sieben Stimmen erhalten hat, ist laut Kappeler aufgrund einer privaten Angelegenheit in der Familie nicht kontaktiert worden. «Wir sind aber bestrebt, eine weitere Person zu finden», sagt er. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt noch gewählt werden – zum Beispiel an der Kirchgemeindeversammlung im November. Überdies wird sich der Kirchenpflegepräsident erneut für das Amt zur Verfügung stellen. Obwohl das Präsidium der Kirchenpflege vakant gewesen war, wurde Markus Kappeler am 25. September zu seiner Überraschung wiedergewählt. «Meine Kollegen sind froh, wenn ich diese Aufgabe wieder übernehme», sagt er.

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Bauherr: Cetin Aysel und Nurullah, Bahnhofstrasse 10, 5034 Suhr
Bauobjekt: Windschutz
Bauplatz: Bahnhofstrasse 10, Parzelle 3467

Bauherr: Jeger Nadine und Simon, Hombergweg 8, 5034 Suhr
Bauobjekt: Gartenplatten für Sitzplatz und Sichtschutzwand
Bauplatz: Hombergweg 8, Parzelle 1358

Bauherr: Halter AG, Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren
Bauobjekt: Baureklametafel Henz-Areal
Bauplatz: Gränicherstrasse 4, Parzelle 807

Bauherr: Kumanovic Spomenko, Neumattweg 26, 5034 Suhr
Bauobjekt: Gartenhaus
Bauplatz: Neumattweg 26, Parzelle 1625

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Bauherr: Widmer Richard, Oberdorfstrasse 12d, 5035 Unterentfelden
Bauobjekt: Einbau Cheminée-Ofen mit Kamin
Bauplatz: Oberdorfstrasse 12d, Parzelle 1250

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Bauherr: Brandner Balthasar, Aarau
Bauobjekt: Erweiterung Balkon; Projektanpassung
Bauplatz: Aarestrasse 21 / BG 2022.098, Parzelle 2801

Bauherr: Basler Mirjam und Melbourne Daniel, Aarau
Bauobjekt: Erweiterung Balkon; Projektanpassung
Bauplatz: Aarestrasse 19 / BG 2022.100, Parzelle 2880,

Bauherr: Livesystems dooh AG, Liebefeld
Bauobjekt: Aufstellen von 2 Cityscreens und 1 Plakat F12
Bauplatz: Bahnhofstrasse 67, Parzelle 1090
Bewilligungen: BVUAFB / BG 2022.176

Bauherr: Aarvia Bau AG, Würenlingen
Bauobjekt: Temporäre Baustelleninstallation
Bauplatz: Weihermattstrasse, Parzelle 4371
Bewilligungen: BVUAFB / BG 2022.204

Bauherr: Scheidegger Florence und Abdurahman Mohammed, Aarau Rohr
Bauobjekt: Badeteich und Sichtschutz
Bauplatz: Salamattweg 11b / BG 2022.212, Parzelle 5603

Bauherr: Freimaurerloge «Zur Brudertreue», Aarau
Bauobjekt: Umnutzung Tankraum in Biblioarchiv, Wielandhaus
Bauplatz: Frey-Herosé-Strasse 12 / BG 2022.213, Parzelle 1369

Bauherr: Saric Marko, Aarau
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Bauplatz: Entfelderstrasse 66 / BG 2022.214, Parzelle 2459

Bauherr: Miescher Simon, Aarau
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe innen aufgestellt
Bauplatz: Troxlerweg 2 / BG 2022.215, Parzelle 51

Bauherr: Einwohnergemeinde Aarau, Aarau
Bauobjekt: Pumptrack im Schachen
Bauplatz: Schachenallee 34, Parzelle 3045
Bewilligungen: BVUAFB / BG 2022.216

Bauherr: Di Lazzaro Doris und Marco, Männedorf
Bauobjekt: Sanierung und Erweiterung Einfamilienhaus
Bauplatz: Saxerstrasse 4 / BG 2022.217, Parzelle 3103

Bauherr: Immobilien AEW AG, Aarau
Bauobjekt: Brandschutzertüchtigung Obergericht
Bauplatz: Obere Vorstadt 38, Parzelle 1437
Bewilligungen: AGV, AWA / BG 2022.220

Bauherr: Immobilien AEW, Aarau
Bauobjekt: Brandschutzertüchtigung Hochhaus
Bauplatz: Obere Vorstadt 40, Parzelle 1437
Bewilligungen: AGV, AWA / BG 2022.221

Bauherr: Kron Hanspeter, Aarau
Bauobjekt: Ersatz Gasheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Bauplatz: Zentenarweg 7 / BG 2022.222, Parzelle 2209

Bauherr: SBB AG Immobilien, Olten
Bauobjekt: Neue Nutzung EG und UG, Bahnhofplatz 3a–3d, Parzelle 5170
Bauplatz: Bahnhofplatz 3a–3d, Parzelle 5170,
Bewilligungen: BVUAFB, AGV, DVIAWA, Procap / 2022.223

Bauherr: Kantonsspital Aarau AG, Aarau
Bauobjekt: Impfzentrum KSA
Bauplatz: Industriestrasse 28, Parzelle 704
Bewilligungen: BVUAFB / BG 2022.224

Bauherr: Lungenliga Aargau, Aarau
Bauobjekt: Mieterausbau
Bauplatz: Hintere Bahnhofstrasse 6, Parzelle 1363
Bewilligungen: BVUAFB, AGV, AWA, Procap / BG 2022.227

Öffentliche Auflage vom Freitag, 14. Oktober 2022 bis Montag, 14. November 2022 auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch)mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beilagen sowie, während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.

Innerhalb der Auflagefrist können beim Stadtrat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV). Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

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Einladung zu Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung von Buchs und Aarau und weitere Interessierte

Der Gemeinderat Buchs, der Stadtrat Aarau und der Schulvorstand der KSAB laden die Einwohnerinnen und Einwohner von Buchs und Aarau sowie weitere Interessierte zur Informationsveranstaltung imHinblick auf die Urnenabstimmung vom 27. November 2022 ein:

  • Montag, 17. Oktober 2022, 19.30–20.30 Uhr Aula Gönhardschulhaus, Aarau
  • Dienstag, 25. Oktober 2022, 20.00–21.00 Uhr Aula Schulhaus Risiacher, Buchs

Es ist keine Anmeldung erforderlich, beide Termine stehen allen Interessierten offen.

Projektinformationen: www.ksab.ch/tagesstrukturen

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Bauherr: Berisha Bekim und Claudia, Auensteinerstrasse 6, 5023 Biberstein
Bauobjekt: Umnutzung Garage in TV-Raum und Einbau Dusche im Erdgeschoss, nachträgliches Baugesuch
Bauplatz: Gebäude Nr. 83, Auensteinerstrasse, Parzelle 2009

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Folgende Person hat bei der Gemeinde Unterentfelden ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Eifert, Matthias, geb. 1978, Deutscher Staatsangehöriger, Sämisweidstrasse 5, 5035 Unterentfelden

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

10. Oktober 2022
Gemeinderat

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Bäume und Sträucher, die in das Strassengebiet ragen, behindern den Verkehr und die Fussgänger. Zudem erschweren sie den Einsatz der Strassenwischmaschine. Besonders gefährlich sind die Grünanlagen, die die Verkehrsübersicht bei Strasseneinmündungen einengen. In diesem Bereich sind lebende Hecken auf eine Höhe von 80cm zurückzuschneiden. Bäume, deren Kronen in Strassen und Wege ragen, sind auf 4,50m aufzuasten. Es muss auch darauf geachtet werden, dass Strassenbeleuchtungskörper und Verkehrssignale nicht verdeckt sind. Die Sicherungskästen müssen von allfälligem Strauchmaterial freigeschnitten werden. Ebenso müssen die Hausnummern stets gut sichtbar sein.

Der Gemeinderat ersucht die Liegenschaftseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden.

Der Gemeinderat

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Vorlage Nr. S-0 177 252.1
Neubau Transformatorenstation Grossmatt

Vorlage Nr. L-0 233 853.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Grossmatt und der TS Dorf – Kabelumlegung Einschlaufung in die TS Grossmatt

Vorlage Nr. L-0 233 854.1
Neubau 16-kV-Kabel zur Transformatorenstation Schlossrued-Grossmatt ab Mast 74

Betroffene Gemeinde: 5044 Schlossrued

Gesuchstellerin: AEW Energie AG, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Ort: Parzelle Nr. 188 und Diverse Koordinaten 2648540 / 1238390

Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 17.Oktober 2022 bis 15. November 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:
• Gemeindekanzlei Schlossrued, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung: Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 10. Oktober 2022

Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

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«Die Leistungsdichte ist viel grösser»

«Bei der Elite sind viel mehr Fahrer auf deinem Niveau als bei den Junioren», sagt der Kölliker Mountainbike-Profi Joel Roth, «die Leistungsdichte ist viel grösser. Das heisst, viel hängt von der Tagesform ab, denn die Athleten zwischen Rang 10 und 30 sind alle ähnlich stark.» Daran musste sich der 23-Jährige im Premierenjahr bei den Aktiven in den ersten paar Rennen gewöhnen. Lange dauerte es aber nicht, bis Joel Roth in die erweiterte Weltspitze fuhr. Nicht zuletzt, weil er auf die grosse Unterstützung seines neuen Teams BiXS Performance Race Team zählen konnte. «Es ist schon sehr cool. Vor den Wettkämpfen ist immer alles bereit und du kannst dich voll aufs Rennen konzentrieren», ist Joel Roth begeistert, «viel besser geht es nicht.»

An der EM und der WM in die Top 20 gefahren
Von den Ergebnissen her ginge es zwar noch besser, aber die Resultate im ersten Jahr bei der Elite waren schon erfreulich gut. Im Weltcup schauten stets Ränge zwischen 10 und 32 heraus, an den beiden Titelkämpfen verdiente er sich gar die Plätze 11 (Europameisterschaft in München) und 18 (Weltmeisterschaft in Les Gets). «Der Anfang und der Schluss der Saison waren nicht so gut», bilanziert Joel Roth, «sonst bin ich eigentlich zufrieden. Das Jahr war so intensiv, dass ich im Gegensatz zur Juniorenzeit nicht einmal ans Saisonende gedacht habe – und plötzlich war es da.»

Nach der Saison ist bekanntlich vor der Saison. Der Plan für die Zeit bis zum ersten Ernstkampf 2023 steht zwar noch nicht detailliert, einige Eckpunkte stehen aber schon fest. «Zuerst einmal mache ich jetzt Ferien», sagt Joel Roth, «Anfang November beginne ich dann wieder damit, strukturiert zu trainieren, und den Dezember werde ich in Spanien verbringen. Im Februar steht dann noch das Teamtrainingslager auf dem Programm. Ein Teil des Restes werde ich sicher auch im Ausland verbringen.»

Arbeit, sprich Verbesserungspotenzial, gibt es noch genug. «Ich kann mich noch in allen Bereichen verbessern», sagt Joel Roth, «ich verliere noch überall etwas Zeit. Bezüglich Technik habe ich mich schon gesteigert, aber ich muss vor allem physisch noch besser werden. Da ist noch viel Luft nach oben.» Ihm dabei helfen soll sein neuer Trainer Manuel Fasnacht. «Ich habe in all den Jahren viel profitiert vom Wissen von Beat Stirnemann», sagt der gelernte Koch aus Kölliken, «aber ich habe natürlich auch immer im ähnlichen Stil trainiert. Jetzt freue ich mich auf neue Inputs.»

Unter anderem soll das dazu führen, dass es für Joel Roth in der Weltspitze noch weiter nach vorne geht. «Ich möchte im Weltcup eine gewisse Konstanz erreichen», erklärt Roth, «ich strebe durchgehend einen Platz zwischen 10 und 15 an. Mit guten Voraussetzungen liegt dann vielleicht sogar einmal ein Top-5-Rang drin.»

«Die Leistungsdichte ist viel grösser» | Der Landanzeiger
Joel Roth im Dress des Schweizer Bixs Performance Race Team.

Er lässt sich von niemandem unter Druck setzen
Bedenken, dass der zunehmende Druck im zweiten Elite-Jahr ihm dabei einen Strich durch die Rechnung machen könnte, hat er überhaupt nicht. «Selbstverständlich genoss ich in diesem Jahr eine gewisse Schonzeit», weiss Joel Roth, «aber es war ja nicht meine erste Saison, die ich als Profi verbracht habe. Ich bin genug alt, um mich weder von aussen noch von mir selbst zu sehr unter Druck setzen zu lassen. Ich kann das eigentlich sehr gut ausblenden.»