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1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Einwohnergemeinde Buchs Bau Planung Umwelt Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Buchs Bau Planung Umwelt, zu Hdn. von Mike Manser, Leiter Tiefbau, Mitteldorfstrasse 69, 5033 Buchs, Schweiz, E-Mail: mike.manser@buchs-aargau.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 22. Mai 2020
Bemerkungen: Allfällige Fragen zur Ausschreibung sind fristgerecht via E-Mail bis zum 22. Mai 2020 einzureichen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
Waldburger Ingenieure AG, Herr Cyril Meder-Graf, E-Mail: c.meder@wapa.ch
Die Beantwortung der bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Fragen wird allen Anbietern bis zum 2. Juni 2020 via E-Mail zugestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
Datum: 15. Juni 2020, 16.00 Uhr
Spezifische Fristen und Formvorschriften: Eingang bei der ausschreibenden Stelle. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.

1.5 Datum der Offertöffnung: 17. Juni 2020
Bemerkungen: Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Das Offertöffnungsprotokoll wird den Anbietern per Brief zugestellt.
Der Zuschlagsentscheid wird den Anbietern per Einschreiben mitgeteilt.

1.6 Art des Auftraggebers: Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart: Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart: Bauauftrag

1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag: Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages: Planung und Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung: Beschaffung Leckkontrollsystem

2.3 Aufteilung in Lose? Nein

2.4 Gemeinschaftsvokabular CPV: 65100000 – Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste

2.5 Detaillierter Projektbeschrieb: Seite 2/3 Zur Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung muss das Leitungsnetz der Wasserversorgung Buchs periodisch überprüft, ersetzt und ausgebaut werden. Über die Zweckmässigkeit solcher Investitionen kann nur mit genauer Kenntnis des bestehenden Zustands entschieden werden. Aktuell beträgt die Gesamtlänge der Hauptleitungen in Buchs rund 42 km, wovon ein steigender Anteil aus PE besteht. Durch die bisher verwendete Methode zur Leckortung sind die technischen Möglichkeiten eingeschränkt. Es kann nur auf bestehende, grössere Lecks reagiert werden. Dazu wird der niedrigste Wasserverbrauch pro Stunde ermittelt. Liegt dieser über mehrere Tage über 30 m³, wird das gesamte Netz der Wasserversorgung auf Lecks untersucht. Die EDV-basierten Möglichkeiten einer Netzüberwachung mit Leckortung sind in den letzten Jahren weiterentwickelt worden. Die Gemeinde Buchs möchte nun die resultierenden Möglichkeiten besser nutzen und ein permanentes Leckkontrollsystem beschaffen.

2.6 Ort der Ausführung: Buchs AG

2.7 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn:
22. Juni 2020, Ende: 31. Dezember 2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.8 Optionen: Nein

2.9 Zuschlagskriterien

    • Gestehungskosten Gewichtung 60%
    • Unterhaltskosten Gewichtung 10%
    • Technische Referenzen Gewichtung 25%
    • Serviceorganisation Gewichtung 5%

2.10 Werden Varianten zugelassen? Ja

2.11 Werden Teilangebote zugelassen? Nein

2.12 Ausführungstermin Bemerkungen: Der Ausführungstermin wird mit dem Unternehmer nach der Vergabe definiert.

3. Bedingungen

3.1 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.2 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.3 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine

3.4 Sprachen für Angebote: Deutsch

3.5 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.6 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: unter www.simap.ch

4. Andere Informationen

4.1 Rechtsmittelbelehrung

    1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

    2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a. anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b. darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

    3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

    4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

    5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.