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«Bundesrat Brändli, das ist meine konservative Seite»

Wer ist der Mann, der jede Woche auf unserer Seite 3 den beliebten Comic zeichnet? Der Landanzeiger machte sich auf nach Bern zu Matthias «Willi» Blaser. Der Grafiker und Musiker wohnt dort in einem illustren Künstlerquartier. Den Bundesrat Brändli zeichnet er seit neun Jahren für den Nebelspalter – und für den Landanzeiger.

Ein ruhiges und dennoch lebendiges Quartier kurz nach der Autobahnausfahrt Bern Ostring. Das ist das Berner Murifeld. In einer ehemaligen Arbeitersiedlung stehen fast 100-jährige günstige Mietshäuser, die der Stadt gehören. Hier wohnt der Mann, der jeden Donnerstag im Landanzeiger den Bundesrat Brändli zeichnet: Matthias «Willi » Blaser. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft wohnen prominente Künstler aus der Berner Musikszene, von Polos Schmetterding bis Züri West.

«Du kannst Willi sagen», sagt der sympathische Satirezeichner zur Begrüssung. Aber eigentlich heisst er gar nicht Willi, sondern Matthias Blaser. «Willi war meine erste Comicfigur», erzählt er. Deshalb ist er für viele einfach der Willi. Den Bundesrat Brändli zeichnet er schon seit 2005. Blaser hatte bis dahin in einem Hanfladen in Thun gearbeitet und war Chefredaktor des Hanfmagazins «Hemp Times».

Der Laden lief super, denn Hanf war damals drauf und dran, legal zu werden. «Der Bundesrat wollte eine Liberalisierung», erzählt er, wie wenn es gestern gewesen wäre, «sogar der konservative Ständerat war dafür, aber der Nationalrat nicht, der hat die Gesetzesvorlage gebodigt, Wahnsinn!» Der florierende Hanfladen war plötzlich illegal und musste dichtmachen. Schlimmer noch, Willi als Geschäftsführer wurde zur Verantwortung und vor Gericht gezogen. Das war im Jahr 2007. «Ich war pleite, meine ganzen Ersparnisse wurden mir weggenommen, ich schlitterte in eine böse Krise», erzählt er.

Die Rettung wartete im Osten von Bern: Bei der Stadt hat er sich 2012 erfolgreich für die günstige Wohnung an der Gruberstrasse beworben, wo Willi Blaser heute noch sehr gerne wohnt. Hier kam er wieder auf die Beine. «Es war wie ein Lottosechser», erzählt er.

Der Ritterschlag
Und es ging weiter aufwärts: Im gleichen Jahr kam das Angebot vom Nebelspalter, den Bundesrat Brändli exklusiv für die berühmteste Schweizer Satirezeitschrift zu zeichnen. Ein Ritterschlag! Auch mit dem Landanzeiger wurde Willi Blaser handelseinig, denn hier arbeitet Deny Lanz, ein alter Musiker-Freund. So kam unsere Zeitung zu einem eigenen Bundesrat.

Der «Brändli» ist eines von mehreren beruflichen Standbeinen. Hauptsächlich arbeitet Willi Blaser als selbständiger Werbegrafiker, schafft Logos und Webseiten im Ein-Mann-Unternehmen (www.williswelt.ch). Dann ist der Led Zeppelin-Fan aber auch Herzblutmusiker in drei Bands. Noch erfolgreicher ist Willis Zwillingsbruder Chrigu Blaser, der als Berufsmusiker gleich in zehn Band aktiv ist. «Ich möchte in Zukunft mein Musikschaffen zumindest auf eine semiprofessionelle Ebene bringen», erhofft sich Willi, der begnadete Schlagzeuger und Sänger.

Wer ist Bundesrat Brändli?
Willi Blaser war schon immer interessiert an Politik. «Bundesrat Brändli ist für mich ein Kanal – und ein Privileg – um ohne mahnenden Zeigefinger, dafür mit viel Ironie die nationale und internationale Politik kritisch zu beleuchten», erklärt Willi seine Figur des Bundesrats Brändli, der politisch dem bürgerlichen Lager zuzuordnen ist. Im «Brändli» stecke aber auch einiges von ihm selbst, wie der Zeichner zugibt: «Bundesrat Brändli, das ist meine konservative Seite, die ich dank ihm ausleben kann.»

Den Namen von Bundesrat Brändli hat sich Willi Blaser im Übrigen von Mani Matter ausgeliehen. Im Lied «Dr Ferdinand isch gstorbe» gibt es die Songzeile: «So het au der Herr Brändli, mitmä Topf für d′Nacht, dem armä Ferdinändli es ändi gmacht.» Sein Bundesrat Brändli aber möge bitte noch lange weiterleben.

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Bern bremst die Hegmatte-Pläne

Da das Ortsbild von Schöftland von nationaler Bedeutung ist, hat die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) im Auftrag des Kantons ein Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Die ENHK möchte abklären lassen, ob das Mühleareal als Einheit geschützt werden soll und durchkreuzt damit die Pläne der WSB und der Gemeinde. Das gesamte Hegmatte-Projekt gerät dadurch ins Stocken.

Die ENHK anerkennt die Teiländerung der Nutzungsplanung als Chance für die Aufwertung des geschützten Ortsbildes, wirft aber auch kritische Fragen auf. Die Gemeinde Schöftland, der Kanton Aargau und die AVA haben die Stellungnahme der ENHK eingehend studiert und nehmen nun entsprechende vertiefte Abklärungen vor. Gestützt auf diese wird die abschliessende Beurteilung der ENHK erfolgen.

Nationale Bedeutung
Die ENHK anerkennt, dass durch Entfernung der Bahnanlagen und mit der angestrebten hochwertigen Zentrumsentwicklung eine Aufwertung des Ortsbildes erreicht werden kann. Entstehen soll ein attraktives, lebendiges Quartier, das dem Ortsbild von nationaler Bedeutung gerecht wird. Die Stärkung des Zentrums von Schöftland als Wohnschwerpunkt für attraktives, zentrumsnahes Wohnen mit einem Anteil Dienstleistungen und Gewerbenutzungen entspricht auch den Zielen des kantonalen Richtplans und des Räumlichen Entwicklungskonzepts der Region. Mit Konkurrenz- oder Gutachterverfahren wird sichergestellt, dass ein neues Quartier mit hoher Qualität entsteht.

Mühleareal
Im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (ISOS) wird die Obere Mühle aufgeführt. Die ENHK beantragt deshalb die vertiefte Untersuchung der architektur-, industrie- und wirtschaftshistorischen Bedeutung der Oberen Mühle. In Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege wird deshalb ein unabhängiges, qualifiziertes Büro mit den Abklärungen zur Schutzwürdigkeit und Schutzfähigkeit des Mühleareals beauftragt. Die Resultate der Abklärungen werden in die Planung einfliessen und dienen als weitere Grundlage für die abschliessende Beurteilung der ENHK.

Fernwirkung Ortsbild
Die ENHK gibt in ihrer Stellungnahme zu bedenken, dass ein massiv wirkender Riegel entlang der Suhrentalstrasse und grossflächige Gleisanlagen die Sichtbarkeit des Ortsbildes aus der Ferne schwerwiegend beeinträchtigen und auch das Erhaltungsziel für die Hegmatte mindern würden.

Auch unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme der ENHK erachten der Kanton, die Gemeinde und die AVA den Standort Hegmatte deshalb weiterhin als beste Lösung. Aufgrund der Stellungnahme der ENHK werden sie das Optimierungspotenzial nochmals vertieft abklären, insbesondere hinsichtlich Höhe und Lage der Bauten sowie Dimensionierung der Gleisanlagen.

Die nächsten Schritte
Auch wenn die Werkstattanlagen nicht in der Hegmatte neu konzipiert werden könnten, müssten die heutigen Depotanlagen aufgrund der Lage Schöftlands am Ende des WSB-Netzes dennoch in Schöftland weiterbetrieben und den künftigen Anforderungen angepasst werden.

Die Gemeinde wird den Dialog mit allen EinwenderInnen wie vorgesehen aufnehmen, die während der öffentlichen Auflage eine Einwendung eingereicht haben: In den nächsten Wochen finden die entsprechenden Gespräche respektive Einigungsverhandlungen statt. Möglicherweise erfordern die laufenden Untersuchungen eine zweite Verhandlungsrunde, damit neue Erkenntnisse einfliessen und ausgetauscht werden können.

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Ein ganzes Jubiläumsjahr wird auf 2022 verschoben

2021 hätte für Buchs und ganz besonders für das Buchser Gewerbe ein freudiges Jahr sein sollen. Der Gewerbeverein feiert nämlich in diesem Jahr den 100. Geburtstag. Wobei «feiern» nun eben das falsche Wort ist. Die Jubiläums-Generalversammlung, die am 21. März im Stile des Jahres 1921 stattgefunden hätte, ist abgesagt beziehungsweise um ein Jahr verschoben. Genau so auch die Sonderausstellung «100 Jahre Gewerbe Buchs» im Dorfmuseum.

Die ganze Jubiläums-Sause hätte im Oktober mit der Gewerbeausstellung Buga21 seinen Abschluss und Höhepunkt gefunden. Der Vorstand des Gewerbevereins und das OK der Buga haben nun aber bekannt gegeben: «Schweren Herzens haben wir beschlossen, dass die BUGA21 aufgrund der unsicheren Planung im Jahr 2021 nicht stattfinden wird.» Doch das «Buchser Gwärb» steckt den Kopf deswegen nicht in den Sand und lässt sich nach dem Motto «100 + 1» einfach 2022 feiern. Die Buga wird dementsprechend neu vom 28. bis 30. Oktober 2022 durchgeführt.

Auch am Jugendfest, das eigentlich am 26. Juni 2021 hätte stattfinden sollen, wollte sich das Buchser Gewerbe gebührend präsentieren. Dieses wurde aber schon zuvor verschoben. Ein Datum im 2022 steht zwar noch nicht fest, aber so ergäbe sich für den Gewerbeverein die Möglichkeit, das gesamte Jubiläums-Festprogramm doch wie geplant durchzuführen, halt eben mit «100 + 1» Jahren.

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Bauherr: Zähner Roland, Apfelweg 1, 5034 Suhr
Bauobjekt: Energetische Dachsanierung und Ersatzneubau vom Eingangsvorbau
Bauplatz: Apfelweg 1, Parzelle 1965

Bauherr: Steiner Thomas, Luzernerstrasse 14, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Projektänderung der Gartenmauer
Bauplatz: Bernstrasse West 78, Parzelle 3486
Bewilligung: BVU

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Der Schnee von gestern

Was wie ein Streifen Kunstschnee aussieht, ist in Tat und Wahrheit der mickrige Rest, der Langlaufloipe Kalthof-Wiliberg. Diese war vom 1. bis 28. Januar in Betrieb und hat so viele Leute auf den Wiliberg gelockt, wie noch nie in der 37-jährigen Geschichte der Loipe. Der Wetterumbruch mit Regen und wärmeren Temperaturen hat dafür gesorgt, dass die Loipe schnell weich und unbefahrbar wurde. Trotzdem zieht der Langlaufverein Kalthof-Wiliberg ein positives Fazit der Saison 2020/21.

Das neue Loipenfahrzeug hat sich bewährt und der riesige Einsatz der Loipencrew und der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer gelohnt. Wer weiss, vielleicht gibt der Winter im Februar noch eine Zugabe?

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Suzuki Schweiz feiert sein 40-jähriges Jubiläum

Im Jahre 1981 startete Suzuki mit dem Import von Fahrzeugen in der Schweiz. Seither konnte Suzuki hierzulande rund 180’000 Fahrzeuge verkaufen. Die Suzuki Automobile Schweiz AG gehört seit dem 1. Juli 2004 der Emil Frey Gruppe an. Im gleichen Jahr startete der japanische Kompaktwagen-Hersteller eine Modelloffensive und lancierte jährlich ein neues Modell.

Die kompakten Suzuki Modelle mit attraktivem Preis-/Leistungsverhältnis liegen im Trend und dank dem vielseitigsten 4 × 4 Angebot sind die Suzuki Fahrzeuge ideal für die Schweiz. Suzuki hat die richtigen Modelle für die heutige Zeit – effiziente Hybrid-Modelle mit 4 × 4 und Automat, was in der Schweiz besonders gefragt ist. Das ist sicher ein Grund für den anhaltenden Erfolg und den enormen Zuwachs in den letzten Jahren.

Dieser Erfolg ist auch dem stetigen Ausbau des Fachhändlernetzes zu verdanken. Suzuki verfügt heute über ein dichtes und qualitativ hochstehendes Netz von über 220 Fachhändlern. Davon waren neun Suzuki Fachhändler bereits beim Start vor 40 Jahren 1981 von allem Anfang an mit dabei. Zur Feier des 40 Jahre Jubiläums offeriert Suzuki den Kunden 2021 ein äusserst attraktives 0,4% Vorzugsleasing. Damit fährt man bereits ab 119 Franken/Monat einen neuen Suzuki Hybrid (Ignis Compact+). Zudem gibt es tolle Generation Hybrid Sondermodelle der Modellreihen Ignis, Swift, SX4 S-Cross und Vitara mit Kundenvorteilen bis zu 1710 Franken.

Seit dem 1. Januar 2010 zeichnet die neu gegründete Marine-Division innerhalb der Suzuki Automobile Schweiz AG für den Import von Suzuki-Aussenbordmotoren verantwortlich und arbeitet aktuell mit 47 Marine Fachhändlern zusammen. Hinzu kam am 1. Februar 2020 auch noch der Import und Vertrieb von Suzuki Motorrädern und Rollern, die seit bald 60 Jahren in der Schweiz erhältlich sind. Das Motorrad Händlernetz umfasst rund 70 Fachhändler und Servicestellen.

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Sicher in die Winterferien fahren

Ein voll beladenes Auto reagiert grundsätzlich beim Bremsen, Beschleunigen oder in Kurven bereits auf trockenen Strassen mitunter nicht so, wie man es erwartet. Und in der kalten Jahreszeit kann es noch krassere Überraschungen geben. Daran sollten Autofahrer denken, wenn es zum Skifahren oder in die Winterferien geht und Koffer, Schneeketten, Skier sowie Skibekleidung für viel Gepäck sorgen. Zuviel Dachlast verlagert beispielsweise den Fahrzeug-Schwerpunkt nach oben. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Strassenlage des Fahrzeugs, weil es dann durch eine grössere Seitenneigung in Kurven schwerer unter Kontrolle zu halten ist.

Schwere Gegenstände unten
Schwere Gepäckstücke gehören im Kofferraum stets nach unten und unmittelbar hinter die Rücksitzwand. Dort verrutschen sie auch bei einer Vollbremsung nicht. Gepäck sollte zudem gleichmässig verteilt werden, um das Auto nicht einseitig zu überladen. Die Gepäckstücke sollten nur bis zur Oberkante der Rücksitzlehne gestapelt und nach vorne möglichst durch ein stabiles Netz oder Gitter gesichert werden. Andererseits könnten Koffer bei einer starken Bremsung nach vorne katapultiert werden. Aus dem gleichen Grund sollte man auch auf der Hutablage oder im Fahrgastraum keine ungesicherten Gegenstände verstauen.

Nicht zuoberst auf dem Gepäck
Skier, Schlitten und Snowboards sind auf dem Dachgepäckträger oder in einer Dachbox am besten aufgehoben. Dort sollten allerdings nur sperrige und keine schweren Gegenstände untergebracht werden, damit der Schwerpunkt des Wagens nicht zu weit nach oben verlagert wird. Zusätzlich zu Warndreieck und Verbandskasten ist es sinnvoll, Warnwesten in ausreichender Anzahl mitzunehmen und griffbereit unter den Beifahrersitz zu legen.

Alternative zur Schneekette
Im Gebirge kann es urplötzlich vorkommen, dass Schneeketten obligatorisch werden. Autosock ist eine textile Traktionshilfe, die schnell montiert ist und den Schweizer Anforderungen des Schneekettenobligatoriums entspricht. Autosocks kosten um die 100 Franken, je nach Grösse. Unter Autosock.ch sind diese auch mit einem TCS-Rabatt für Mitglieder erhältlich. Dass man jetzt mit Winterpneus fährt, dürfte eigentlich klar sein. Ansonsten riskieren Sie bei einem Unfall eine hohe Busse und Regress der Versicherung.

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BFU-Erhebung: Jeder dritte Lenker ist am Steuer abgelenkt

Auf Schweizer Strassen ist im Auto rund jede dritte Person abgelenkt unterwegs, auf dem Velo jede fünfte und zu Fuss beim Überqueren einer Strasse gar jede zweite. Das zeigt eine neue BFUErhebung, die 2020 erstmals durchgeführt wurde. Die hohen Zahlen sind für die Verkehrssicherheit problematisch, denn Ablenkung und Unaufmerksamkeit gehören zu den häufigsten Unfallursachen.

Jedes Jahr werden bei Unfällen aufgrund von Ablenkung und Unaufmerksamkeit im Schweizer Strassenverkehr rund 60 Menschen getötet und 1100 schwer verletzt. Erstmals hat die BFU eine repräsentative Erhebung durchgeführt, wie häufig Verkehrsteilnehmende abgelenkt unterwegs sind. Die Beobachtungsstudie hat gezeigt: Im Auto ist rund jede dritte Person am Steuer abgelenkt, auf dem Velo jede fünfte. Besonders häufig ist Ablenkung bei Fussgängerinnen und Fussgängern – die Hälfte von ihnen geht abgelenkt über die Strasse.

Häufigste Ablenkungsquellen
Interaktion mit anderen Personen – das sorgt am häufigsten für Ablenkung im Auto (18 Prozent), aber auch auf dem Velo (9 Prozent) und zu Fuss (27 Prozent). Auf Platz zwei der häufigsten Ablenkungsquellen im Auto und zu Fuss folgt das Handy. Weiter zeigt die Erhebung: Im Auto telefonieren 5 Prozent der Lenkerinnen und Lenker – auch per Freisprechanlage –, tippen auf dem Handy oder schauen aufs Display. Auffällig dabei: Je jünger die Person, desto häufiger lässt sie sich im Strassenverkehr ablenken. «Jede zehnte Person zwischen 15 und 29 Jahren schaute aufs Handy oder tippte auf dem Gerät, während sie zu Fuss eine Strasse überquerte», erklärt Patrizia Hertach, Leiterin der BFU-Erhebung. Auf dem Velo wird das Handy eher selten benützt, dort ist das Tragen von Kopfhörern eine häufige Ablenkungsquelle (7 Prozent).

Ablenkung als Unfallrisiko
Wer abgelenkt unterwegs ist, erhöht sein Unfallrisiko und gefährdet auch andere Menschen. Die BFU schätzt, dass Unaufmerksamkeit und Ablenkung am Steuer bei bis zu jedem dritten schweren Verkehrsunfall mit einem Motorfahrzeug eine Rolle spielen. Die Unfallrelevanz ist also hoch. «Am gefährlichsten sind Tätigkeiten, bei denen die Augen von der Strasse weggerichtet sind, zum Beispiel das Schreiben einer Nachricht auf dem Handy oder das Greifen nach Gegenständen im Auto», sagt BFU-Expertin Hertach. Das Schreiben einer Textnachricht erhöht das Unfallrisiko um das Sechsfache. Insbesondere im Auto legt man abgelenkt schnell eine lange Strecke im Blindflug zurück.


Die 5 wichtigsten Tipps für eine sichere Fahrt

  • Multitasking vermeiden – am Steuer, zu Fuss und auf dem Velo
  • Handy in der Tasche lassen – egal wie man unterwegs ist
  • Verkehr immer im Blick behalten
  • Navi im Auto vor der Fahrt programmieren
  • Um während der Fahrt etwas Wichtiges zu erledigen: kurz anhalten

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Flusspegel der Aare weiterhin hoch

Der Kantonale Führungsstab (KFS) hat am Montagnachmittag an einer Teilstabsitzung die Lage im Kanton Aargau analysiert.

Der Rhein und die Aare werden noch einige Zeit viel Wasser führen und gemäss Prognosen vorerst in der Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr) verbleiben. Für die restlichen Aargauer Flüsse gilt die Gefahrenstufe 1 (keine oder geringe Gefahr). An Uferzonen der nach wie vor viel Wasser führenden Gewässer wie Aare oder Rhein ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten.

Auch mit den Niederschlägen (bis zu 20 Millimeter täglich) und der Schneeschmelze vom Dienstag und Mittwoch soll die Gefahrenstufe 2 (mässige Gefahr) nicht überschritten werden. Zudem bleibt das Wetter ab heute Donnerstag voraussichtlich trocken. Der Kanton Aargau wird die Lage in seinen normalen Strukturen weiterhin laufend beobachten. Der Teilstab Hochwasser des Kantonalen Führungsstabs (KFS) beendet damit seinen Einsatz, stellt aber angesichts der zu erwartenden Schneeschmelze weiterhin eine erhöhte Bereitschaft sicher.

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Verein wehrt sich gegen Nicht-Aufstiegsentscheid von Swiss Volley

Dieses gerichtliche Verfahren könnte Auswirkungen auf den gesamten Schweizer Sport haben: Volero Züri Unterland kämpft juristisch um den Aufstieg. Vertreter des Volleyball-NLB-Frauenteams haben beim Regionalgericht Bern-Mittelland vorsorgliche Massnahmen beantragt gegen den Beschluss des Verbandes Swiss Volley, für diese Saison mit dem Auf- beziehungsweise Abstieg auszusetzen.

Swiss Volley hat am 10. Dezember 2020 kommuniziert, dass der Zentralvorstand aufgrund der bundesrätlich verfügten Anordnungen zur Pandemiebekämpfung verschiedene Entscheide zur Saison 2020/2021 getroffen hat. Unter anderem hat er entschieden, dass der Aufstieg/Abstieg zwischen der NLA und der NLB am Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben ist, weil zu diesem Zeitpunkt kantonal unterschiedliche Regelungen im Trainingsbetrieb galten. Eine sportlich faire Meisterschaft 2020/2021 konnte in den Augen des Zentralvorstandes nicht mehr gewährleistet werden. Volero Züri Unterland wehrt sich nun mit rechtlichen Schritten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diesen Entscheid.

Die NLB Saison 2020/2021 bleibt aufgrund der bundesrätlichen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) vorest bis Ende Februar unterbrochen.

Volero Züri Unterland hat Swiss Volley telefonisch informiert, dass sie am 27. Januar 2021 beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Gesuch um eine «Anordnung vorsorglicher Massnahmen» eingereicht haben. Die Anwendung der per 10. Dezember 2020 beschlossenen Änderungen des Volleyballreglements betreffend Aufstieg/ Abstieg zwischen der Nationalliga A und der Nationalliga B, der Nationalliga B und der 1. Liga sowie der 1. Liga und 2. Liga am Ende der Saison 2020/2021 soll aufgehoben und der Spielbetrieb 2020/2021 fortgesetzt werden. Ein ordentliches Verfahren soll nun diese Frage rechtskräftig klären. Stav Jacobi, langjähriger Präsident und Mäzen von Volero Zürich, hat nach zwei Jahren Engagement in Le Cannet in Südfrankreich beschlossen, mit einem neuen Team in der Schweiz an die Spitze zurückzukehren. Dafür schloss er sich dem VBC Züri Unterland an und holte einige Nationalspielerinnen nach Kloten.

Zum laufenden Verfahren nimmt Swiss Volley keine Stellung. Weitere Informationen folgen, sobald richterliche Entscheide gefällt sind.

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Bauherr: H & T Raumdesign AG, Aarau 1
Bauobjekt: Einbau Schiebetor / Einbau Zuschnittautomat, Rohrerstrasse 20

Bauherr: Naturama Aargau, Aarau
Bauobjekt: Skulptur (Steinechse), Feerstrasse

Bauherr: Mollet Samuel und Matter Mollet Mascha Verena, Aarau
Bauobjekt: Cheminéeofen mit Kaminanlage, Erlenweg 11

Bauherr: Senn Catherine und Koch Alexander, Aarau
Bauobjekt: Cheminéeofen, Wallerstrasse 4b

Bauherr: Roth Frank, Aarau
Bauobjekt: Dacherneuerung und Vergrösserung Sitzplatz, Rothpletzstrasse 10

Bauherr: Kantonsspital Aarau AG, Aarau
Bauobjekt: Neubau Laborgebäude (Haus 2) / Projektänderungen Instandstellung Schutzraum Haus 18 und Erweiterung Gastankanlage / Nachtrag 1, Buchserstrasse 66

Bauherr: Schmid Velosport AG, Aarau Rohr
Bauobjekt: Velounterstand / Velosafe, Hauptstrasse 37e

Bauherr: IBK Immobilien GmbH, Schöftland
Bauobjekt: Erstellung Autoabstellplatz, Rütiweg 3

Bauherr: Ortsbürgergemeinde Aarau, Aarau
Bauobjekt: Klimaanlage mit Aussenaufstellung, Aarenaustrasse 1

Bauherr: Einwohnergemeinde Aarau, Aarau
Bauobjekt: Velostation «Ring am Bahnhof», Bahnhofplatz

Bauherr: Capraro Kira und Joël, Aarau
Bauobjekt: Energetische Dachsanierung, Einbau Nasszelle, Änderung Dachlukarne / Schwimmbecken mit Sichtschutz und Gartenumgestaltung, Zelglistrasse 31

Bauherr: Walter Zimmermann AG Immobilien, Aarau
Bauobjekt: Heizungsersatz / Erdsondenbohrungen, Laurenzenvorstadt 25

Bauherr: Fricker Rudolf und Beatrice, Buchs
Bauobjekt: Rückbau Gartenhaus und Neubau Einfamilienhaus, Salamattweg 6

Bauherr: Rolf Maier & Co. AG, Laufenburg
Bauobjekt: Aussenterrasse Café Maier, Rain 12 / Ziegelrain 3

Bauherr: Kantonsspital Aarau AG, Aarau
Bauobjekt: Neubau Betriebsgebäude «Rettung Aargau West» / Rückbau Gebäude 1497, Neugutstrasse 18

Bauherr: Baugesellschaft Gartenstrasse, c/o Eglin Immobilien AG, Baden
Bauobjekt: Abbruch Wohnhaus, Scheune und Garagenbox, Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellgarage (Arealüberbauung), Gartenstrasse 3

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Untersuchungsbericht und neue Verbandsspitze vorgestellt

Der Schweizerische Turnverband (STV) hat den unabhängigen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen in der Rhythmischen Gymnastik vorgestellt. Durchgeführt und präsentiert wurde die Untersuchung durch die renommierte Zürcher Anwaltskanzlei Pachmann Rechtsanwälte. Darüber hinaus läutet der Schweizerische Turnverband seine strategische Neuausrichtung ein und präsentiert den neuen Zentralpräsident Fabio Corti und die neue STV-Direktorin Béatrice Wertli.

Pachmann Rechtsanwälte haben im Auftrag des Schweizerischen Turnverbandes (STV) den unabhängigen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen bei der Rhythmischen Gymnastik vorgestellt. Die Zürcher Anwaltskanzlei Pachmann Rechtsanwälte hat die Vorwürfe ehemaliger Gymnastinnen untersucht sowie die Strukturen in der Rhythmischen Gymnastik innerhalb des Schweizerischen Turnverbandes ganzheitlich unter die Lupe genommen und analysiert.

Im Zuge dieses Untersuchungsberichtes haben die Experten verschiedene Thesen entwickelt und umfassende Handlungsempfehlungen erarbeitet und diese dem Zentralvorstand des Schweizerischen Turnverbandes vorgelegt. «Für den Schweizerischen Turnverband muss die anständige und korrekte Behandlung der Gymnastinnen höchste Priorität haben, wobei gleichzeitig Trainerinnen und Funktionäre vor Vorverurteilungen zu schützen sind.», sagt Thilo Pachmann, von Pachmann Rechtsanwälte.

Olympia ist unrealistisch
Das Wohl der Athletinnen müsse für den Schweizerischen Turnverband an wichtigster Stelle stehen, führt Pachmann aus. Neben dem sozialsportlichen Aspekt schlagen Pachmann Rechtsanwälte im Untersuchungsbericht unter anderem die Einsetzung einer medizinischen Kommission und die Einführung einer nationalen Meldestelle vor. «Darüber hinaus regen wir einen Neustart des Verbandes mit neuem Personal an. Das beinhaltet auch die Überarbeitung der vorhandenen Corporate Governance Strukturen», sagt Thilo Pachmann. Des Weiteren empfiehlt der Untersuchungsbericht, das Aus- und Weiterbildungsprogramm der Trainerinnen und die Infrastruktur zu verbessern. «Und letztlich müssen vor allem die Zielsetzungen in der Rhythmischen Gymnastik stark redimensioniert werden. Sich für Olympia zu qualifizieren ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen und der aktuellen Infrastrukturen nicht realistisch », sagt Thilo Pachmann.

Neuausrichtung selbst eingeleitet
Der Schweizerische Turnverband begrüsst die Aufarbeitung der Vorfälle in der Rhythmischen Gymnastik und kooperierte vollständig mit den Verfassern des Untersuchungsberichts. Der Schweizerische Turnverband hat die Neuausrichtung innerhalb der Rhythmischen Gymnastik und des Verbandes selbst eingeleitet. «Wir können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber wir können die Zukunft gestalten», sagt STV-Direktorin Béatrice Wertli.

Im Zuge dieser Neuausrichtung hat der Schweizerische Turnverband bereits Massnahmen zur Stärkung der Corporate Governance eingeleitet und den personellen Neustart mit Fabio Corti als neuen Präsidenten des STV-Zentralvorstandes und mit Béatrice Wertli als neue STV-Direktorin gestartet. Darüber hinaus darf der STV mit Martin Hebeisen und Philipp Moor zwei weitere neue Mitglieder im Zentralvorstand begrüssen. Als nächster Schritt ist der Schweizerische Turnverband bestrebt, die Vakanz des Spitzensportchefs zeitnah mit einer ausgewiesenen Persönlichkeit zu besetzen und ebenfalls als Folge davon die Überarbeitung des Spitzensportkonzeptes der RG in Angriff zu nehmen.